Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/4: Parlamentarische Initiative Gotthard-Strassentunnel/A2. Bau einer zweiten Röhre (Giezendanner). · 18 Seiten
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Ein Ja zur Planung bedeute aber noch kein Ja zum Bau (SHV).
Beim SGeV bestehe mehrheitlich Skepsis gegen Planung und Bau einer zweiten Röhre. Beim SStV seien die Meinungen der Mitglieder je nach Betroffenheit geteilt.
Die Frage nach dem Zeitpunkt der Planung sei schwierig zu beantworten, da konkrete verkehrsmittelübergreifende Studien fehlten (LITRA). Gemäss SAB soll die Planung im Sinne einer vertieften Bedürfnisabklärung vor allem in konzeptioneller Hinsicht an die Hand genommen werden.
2.2 Verfassungsänderung des Artikels 84, Absatz 3 BV
Frage 2:
Sind Sie mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung, den Alpenschutzartikel mit einer weiteren Ausnahme zu ergänzen, einverstanden?
2.2.1 Gegen eine Verfassungsänderung
Kantone (10)
ZH, NW, GL, ZG, SO, AR, GR, NE, VD, JU
Parteien (3)
CSP, Grüne, SPS
Übrige Organisationen (17)
AefU, AlpenIni, GRE, IGöV, IG Velo, KAN, PN, SEV, SES, SGB, SHS, transfair, SVI, UVR, VCS, VöV, WWF
Gegen eine Verfassungsänderung sind zehn Kantone, drei Parteien, die Umweltverbände sowie IGöV, SGB, SHS, SVI, transfair und VöV. Eine solche käme einer Verwässerung des Volkswillens gleich und würde den Alpenschutzartikel, den Grundpfeiler der Schweizer Verkehrspolitik, aushöhlen. Eine Änderung von Art. 84 Abs.3 BV würde auch eine Änderung von Artikel 84 Absatz 1 und Absatz 2 BV nach sich ziehen (ZG). Mit dem Bau einer zweiten Röhre würde keine Ausnahme, sondern eine neue Regel geschaffen, durch die rund 80% des alpenquerenden Transits von der Kapazitätsbeschränkungen der alpenquerenden Transitstrassen ausgenommen würden.
2.2.2 Gegen eine Verfassungsänderung zum jetzigen Zeitpunkt
Kantone und übrige Organisationen
UR, SZ, BS, SH, SAB
Vier Kantone und SAB vertreten die Ansicht, dass über eine Verfassungsänderung erst nach Inbetriebnahme der NEAT diskutiert werden könne. SH ist langfristig mit einer Verfassungsänderung einverstanden, sofern diese mit der europäischen Verkehrspolitik koordiniert würde (bilaterales Abkommen mit der EU unter Einbezug des Transitverkehrs).