Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/145: Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschluss) · 19 Seiten
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belasteten Situation, in der sich der Bundeshaushalt befinde, könne nur die Sicherung der Finanzierung über die Realisierung der Eisenbahn-Grossprojekte entscheiden.
24 Kantone, 3 Parteien, 2 Spitzenverbände, 4 Konferenzen, 1 Bahn und 18 weitere Organisationen lehnen eine Redimensionierung ab. Nach Ansicht von ecs und SAV dürfte sich eine Redimensionierung des HGV-Projektes nachteilig auf das innerschweizerische Schienennetz auswirken, weil damit die Verlagerung des grenzüberschreitenden Verkehrs auf die Schiene nicht im angestrebten Umfange realisiert werden könne. LU, OW, SO, NW, ZG, TI, CVP, SP sowie die KöV-CH und 2 Organisationen erachten eine substantielle Redimensionierung des HGV-Anschlusses aufgrund des Verfassungsauftrages resp. der Volksabstimmung zur FINÖV-Vorlage von 1998 als problematisch. Für OW und TI, würde eine Redimensionierung der Vorlage einen Bruch in der Schweizerischen Verkehrspolitik bedeuten, der nicht nachvollziehbar wäre. BE, FR, BL, VD, NE, GE, VS, JU, SP, CTSO und 5 Organisationen fordern vom Bund sehr verbindliche Zusagen, was den Inhalt und die Realisierungsfristen der zweiten Phase anbelangt. SOB, KöV-NW und 5 Organisationen fordern vom Bundesrat eine möglichst zeitgerechte Umsetzung des zweiten Verpflichtungskredites, spätestens aber bis 2007. Eine Organisation führt aus, die heutige schlechte Finanzlage dürfe nicht dazu führen, dass der nächsten Generation eine ungenügende Bahninfrastruktur hinterlassen werde. Die SBB meinen, dass für die 2. Phase der Verzicht auf regionalpolitisch motivierte Ausbauten ohne Nutzen für den internationalen Personenverkehr zumindest zu prüfen sei. Gemäss UR müssten als Ziel funktionierende Einheiten entstehen, auch bei erschwerten Bedingungen bei den Bundesfinanzen.
Einige Vernehmlassende haben Anträge um punktuelle Erhöhung oder Umschichtung von Kreditbeträgen gestellt. GL SH, AR, AI, SG, GR, TG möchten im Rahmen der 2. Phase den Kredit für den Ausbau Zürich – Winterthur – St. Gallen auf 200 Millionen Franken erhöhen. SP, SOB und 2 Organisationen möchten die Mittel, welche im Entwurf für den Bahnanschluss des Flughafens Basel-Mülhausen vorgesehen sind, zur Finanzierung des Ausbaus der beiden Jurabogenlinien Lausanne
– Vallorbe – Frasne und Bern – Neuenburg – Frasne einsetzen. Die BLS fordern, für den Ausbau der Strecke Bern - Neuenburg 95 Millionen Franken in die Botschaft aufzunehmen. Mit diesem Betrag sei die BLS in der Lage, die zwei wichtigsten, für den HGV-Verkehr notwendigen Doppelspurinseln zwischen Rosshäusern und Gümmenen bzw. Zihlbrücke und Marin-Epagnier zu realisieren. Damit könnten der HGV-Verkehr und der S-Bahn-/Regionalverkehr friktionslos auf diesen für die Verkehrswege Bern – Westschweiz wichtigen Abschnitten abgewickelt werden. GL, SH, AR, AI, SG, GR, TG, RöV und IBK fordern, dass im Rahmen einer ausgewogenen Mittelzuweisung im Zeitraum 2004 bis 2012 die Hälfte des Kredits oder insgesamt 650 Millionen Franken in Ostschweizer Projekte zu investieren sei.
3.4 Regionale Massnahmen (Frage 4)
Frage 4 an die Kantone lautete:
Die vorgesehenen Massnahmen schaffen auf gewissen Strecken die Voraussetzung für die Verkehrsleistungen, die möglicherweise dem Regionalverkehr zuzuordnen sind. In wie weit können Sie heute mit Blick auf ihre mittelfristige Finanzplanung Absichtserklärungen abgeben, dass Sie die entsprechenden Leistungen zusammen mit dem Bund bestellen werden? Sind Sie bereit, Ihre Absichten behördenverbindlich im kantonalen Richtplan festzusetzen?
Frage 4 an die übrigen Vernehmlassungsteilnehmer lautete:
Die vorgesehenen Massnahmen schaffen auf gewissen Strecken die Voraussetzung für die Verkehrsleistungen, die möglicherweise dem Regionalverkehr zuzuordnen sind. In wie weit sollen aus Ihrer Sicht die entsprechenden Leistungen von Bund und Kantonen gemeinsam bestellt werden? Soll eine entsprechende Absicht im kantonalen Richtplan festgesetzt werden?