Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/145: Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschluss) · 19 Seiten

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Übrige Vernehmlassende

Aus der Sicht der übrigen Vernehmlassenden wird die Frage wie folgt beantwortet:

Für Verankerung Gegen Verankerung

P EDU CVP, FDP

IK KöV-CH KöV-NW

O VöV, VCS, IGöV-NW LITRA, FRS

5 Kantone, 1 Partei 1 Konferenz und 3 Organisationen sprechen sich für entsprechende Absichtserklärungen in den kantonalen Richtplänen aus.

7 Kantone, 2 Parteien 1 Konferenz sowie 2 Organisationen sind dagegen. ZH erachtet den Richtplan als nicht stufengerechtes Instrument. BS und BL, die KöV-NW und die CVP sind der Ansicht, dass die auf eine lange Frist ausgerichteten Richtpläne für die Festsetzung der Angebotsgestaltung im Regionalverkehr zu wenig flexibel sind. Für den AG ist der Richtplan ein koordinatorisches Raumplanungsinstrument und daher für Verpflichtungen auf der Bestellerebene nicht bindend. Die KöV-CH erkennt keine Notwendigkeit, würde der Frage aber zustimmen, falls sich daraus auch für den Bund eine Behördenverbindlichkeit ergäbe.

Die SZ, OW, TI und KöV-CH merken an, dass die Frage im Rahmen der Bahnreform 2 zu regeln sei, falls die Finanzierung der Infrastruktur betroffen sei.

3.5 Weitere Bemerkungen (Frage 5)

Die CVP verlangt, dass im Rahmen der 1. Phase ein Betrag von 10 Millionen Franken eingesetzt wird, um damit vertiefte Langzeitabklärungen und Kosten-Nutzen-Analysen zu bestimmten Projekten durchzuführen.

Die FDP vermisst eine Gesamtübersicht über die FinöV-Projekte und deren Folgekosten und geht davon aus, dass diese für die vorberatenden Kommissionen zur Verfügung gestellt werde.

Die GPS fordert, dass mit der Einbindung des Regionalverkehrs auch Versuchsbetriebe vorzusehen seien, um mögliche Umlagerungseffekte testen zu können. Sollten sich die versuchsweise eingeführten Zusatzleistungen bewähren, könnten diese ins Angebot aufgenommen werden.

GE, SP und 1 Organisation begrüssen ausdrücklich die Massnahmen zur Grenzkontrollverkürzung. Sie seien möglichst rasch zu realisieren.

SO, TI, OW und die KöV sind der Meinung, dass die kurzfristige Umlagerung von Mitteln ("Projekt A ist nicht oder länger nicht möglich, sodass Projekt B vorgezogen wird") nicht vom Parlament beschlossen werden kann, sondern dazu sei der Bundesrat als operativ Verantwortlicher aufgerufen (Art. 3 Finanzierungsbeschluss HGV-Anschluss). Art. 3 Bundesbeschluss (gemäss Vernehmlassungsvorlage) soll die Kompetenzen des Bundesrats hinsichtlich der Bewirtschaftung des Verpflichtungskredits regeln. Die in der Vorlage erwähnten, noch wenig konkretisierten Optionen, wie auch der Verzicht auf wesentliche Bestandteile der Vorlage, werden in der Kompetenz des Bundesrats liegen. AG kann einer solch weitgehenden Regelung nicht zustimmen. Hingegen könne er sich vorstellen, dass der Bundesrat im Rahmen des Realisierungsprogramms gewisse Kompetenzen zugesprochen erhält.

Die Zentralschweizer Kantone erläutern, die primären Anliegen ihrer Region seien die Realisierung des Zimmerberg-Basistunnels, die Sicherstellung von umwelt- und anwohnerverträglichen NEAT-Zulaufstrecken (NEAT II), die Anbindung der Ostschweiz an die NEAT (Ausbauten der Strecke St. Gallen – Arth – Goldau) und damit die Sicherstellung des Anschlusses der Zentralschweiz an das HGV-Netz. Es dürften auf keinen Fall Mittel aus den Projekten NEAT und BAHN 2000 2. Etappe für