Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/145: Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschluss) · 19 Seiten
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GE plädiert dafür, dass die Schweiz bei Frankreich für den Ausbau der zwei anderen Äste der HGS Rhein – Rhone interveniere. FR, VD, SGV und drei weitere Organisationen sind dafür, einen Beitrag der Schweiz an die Strecke Auxonne – (Westast der HGS Rhein – Rhone) jetzt in die 2. Phase der HGV-Vorlage aufzunehmen.
3.3 Phasierung und Redimensionierung (Fragen 3)
Die Frage lautete: Begrüssen Sie das Konzept mit der Phasierung der vorgesehenen Massnahmen (1. Verpflichtungskredit: baureife, bilateral vereinbarte Projekte im grenznahen Frankreich sowie von BAHN 2000, 2. Etappe, unabhängige Massnahmen im Inland. 2. Verpflichtungskredit: noch nicht finanzierte Projekte in Frankreich sowie Massnahmen in der Schweiz mit vertieftem Abstimmungsbedarf zu BAHN 2000, 2. Etappe)? Ist auf die 2. Phase mit Blick auf die Bundesfinanzen ganz oder teilweise zu verzichten?
3.3.1 Phasierung – Aufteilung in 2 Verpflichtungskredite
Zum Prinzip der Phasierung Für Prinzip der Phasierung Gegen Prinzip der Phasierung
K UR, FR, VD, VS, NE, GE, JU BE, LU, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SH, AI, AR,
SG, GR, AG, TG, TI
P EDU, LPS, FDP CSP, CVP, GPS, SP
SW SGV ecs, SAV
IK CTSO KöV-NW, KöV-CH, RöV
B SBB SOB
O CISL, CP, CTJ, EM, FERo, hos, IGÖV, CCIN, FRS, FTJ, GTH, HKBB, LITRA, STV, USIC,
IGÖV-NW, MunL, SAB, VCS, VöV VTGV
7 Kantone, 3 Parteien, 1 Spitzenverband, 1 Bahn und 12 Organisationen unterstützen die Vorlage in dieser Hinsicht. FR, VD, VS, NE, GE, JU, SGV, CTSO, SBB sowie 4 weitere Organisationen nehmen die Phasierung in Kauf, um die Vorlage nicht noch weiter zu verzögern. Nahezu dieselben Vernehmlassenden sind der Meinung, dass die Schweiz bei einem weiteren Verzug ihre Glaubwürdigkeit gegenüber den Nachbarländern hinsichtlich der Erfüllung ihrer diesbezüglichen völkerrechtlichen Verpflichtungen gefährden könnte. Um die gemeinsam mit Frankreich geplanten Projekte nicht weiter zu verzögern, empfiehlt die FDP, ein Rahmengesetz zu erlassen, die einzelnen Strecken des HGV-Anschlusses in einer Verordnung der Bundesversammlung zu bestimmen und zwei oder mehrere Verpflichtungskredite vorzusehen.
17 Kantone, 4 Parteien, 2 Spitzenverbände, 3 Konferenzen, 1 Bahn und 9 weitere Organisationen verwerfen die Vorlage in diesem Punkt. BE, LU, OW, NW, BL sowie STV, VCS und KöV-NW finden, dass durch die Phasierung sachlich miteinander verknüpfte Vorhaben getrennt würden. Es müsse im Sinne von echten Handlungsoptionen die Möglichkeit bestehen, laufend Anpassungen bei den Projekten vornehmen zu können. Dementsprechend verlangen LU, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, AG, SH, AR, AI, SG, TG, ecs, KöV-NW und 4 Organisationen, dass ein Gesamtprojekt mit einem Realisierungsprogramm an die Hand zu nehmen sei, bei welchem schrittweise die einzelnen Projekte nach entsprechender Reife und (finanzieller) Möglichkeit realisiert würden. LU, NW, OW, ZG, SO, TI und die KöV-CH weisen darauf hin, dass das Volk in der FinöV-Abstimmung den Gesamtkredit von 1,3 Milliarden Franken (Stand 2003) bereits verbindlich festgelegt habe und ein entsprechender Verfassungsauftrag vorliege. Der SGB und eine andere Organisation würden sich mit einer Aufteilung in zwei Phasen abfinden, sofern es die Bundesfinanzen verlangen. BL, SGB, SGV, KöV-NW sowie 6 Organisationen beklagen die Ungewissheit bzgl. des zweiten Verpflichtungskredits. Eine Organisation meint, dass die zurzeit knappen Ressourcen im Bundeshaushalt nicht als Argument für eine Etappierung des HGV-Kredits herbeigezogen werden dürften, weil es sich bei diesem Finanzierungsmodell um einen Fonds handle, der eine bestimmte Bevorschussungslimite sowieso