Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/145: Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschluss) · 19 Seiten

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Zusammenfassung der Ergebnisse

Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer misst dem Anschluss der Schweiz an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz eine hohe verkehrspolitische und volkswirtschaftliche Bedeutung zu und begrüsst es, dass der Bund die HGV-Anschluss-Vorlage jetzt unterbreitet. Viele halten den Zeitpunkt angesichts des Auftrags aus der Volksabstimmung vom November 1998 zur FinöV-Vorlage und im Hinblick auf den Fortschritt der Projekte in Frankreich für spät. Grundsätzlich ablehnend zur Vorlage hat sich einzig die SVP geäussert.

Die meisten Vernehmlassenden begrüssen ein netzartiges HGV-Anschluss-Konzept, wie es in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen worden ist. Eine Mehrheit der Kantone legt ihren Fokus stärker auf die Einbindung der Randregionen; die übrigen Stände möchten in erster Linie die Grosszentren eingebunden sehen.

Nahezu unbestritten ist die finanzielle Beteiligung der Schweiz an der ersten Etappe des Ost-Asts der geplanten Hochgeschwindigkeitsstrecke (HGS) Rhein – Rhone.

Mit Blick auf den Umfang des Gesamtprojekts hält die Mehrheit der Vernehmlassenden die Aufteilung in zwei Verpflichtungskredite grundsätzlich nicht für angemessen. Beinahe durchwegs abgelehnt wird eine Kürzung des Investitionsvolumens gemäss FinöV-Vorlage von insgesamt 1'300 Millionen Franken (Preisstand 2003).

Auf scharfe Kritik der Vernehmlassenden aus der Ostschweiz ist die Aufteilung der Mittel zwischen der Ost- und der Westschweiz gestossen. Mit Vehemenz wird hinsichtlich der Höhe der Investitionen wie auch der Möglichkeit zur Ko-Finanzierung von Investitionen im grenznahen Ausland eine Gleichbehandlung zwischen der Ost- und Westschweiz verlangt.

Die Vernehmlassenden schlagen im Ergebnis vor, in der ersten Phase folgende Objekte zu verwirklichen (in Klammern: vorgeschlagene Investition in Mio. Franken): Beitrag an Haut-Bugey (165), Ausbau Knoten Genf (40), Beitrag an Jurabogen (40), Ausbau Knoten Lausanne (30), Bern – Neuenburg (100), Beitrag an HGS Rhein – Rhone (125), Beitrag an Belfort – Delle und Ausbau Delle – Biel (40), Bülach – Schaffhausen (130), St. Gallen – St. Margrethen (80), St. Gallen – Konstanz (60), St. Margrethen – Sargans (70), Beitrag an Elektrifizierung Lindau – Geltendorf (75); Total 955 Millionen Franken bzw. wesentlich mehr als gemäss Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats.

Allfällige Regionalverkehrsleistungen, welche dank den HGV-Anschluss-Investitionen allenfalls erbracht werden können, sollen nach den Vorstellungen der meisten Vernehmlassenden durch Bund und Kantone gemeinsam, basierend auf den geltenden Bestimmungen des Eisenbahngesetzes, bestellt werden. Eine zusätzliche Festlegung im kantonalen Richtplan erachten die meisten Vernehmlassenden – soweit sie sich zu dieser Frage geäussert haben – nicht als notwendig.

Im Sinne eines Fazits kann festgestellt werden, dass die HGV-Anschluss-Vorlage in der Vernehmlassung auf eine breite Unterstützung gestossen ist. Die Mehrheit der Vernehmlassenden fordert eine raschere Gangart bei der Verwirklichung des HGV-Anschlusses und eine umfangreichere erste Phase oder gar keine Unterteilung in Phasen (ein Gesamtkredit).