Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/145: Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschluss) · 19 Seiten

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3.4.1 Gemeinsame Bestellung der Leistungen

Kantone

Folgende Kantone haben ihre Absicht erklärt, diese Leistungen in ihrer mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen und zusammen mit dem Bund zu bestellen:

Bereitschaft geäussert

K VD, VS, JU

Übrige Vernehmlassende

Die Frage wird von den übrigen Vernehmlassenden wie folgt beantwortet:

Für gemeinsame Bestellung Ausdrücklich gegen gemeinsame Bestellung

P CVP, GP, LPS, SP

SW ecs, SAV, transfair

IK KöV-CH, KöV-NW

O AGRW, FERo, GTH, IGöV, IHK, LITRA, SAB, FRS, hos, STV

USIC, VCS, VöV, VöV-ZH

3 Kantone, 4 Parteien, 3 Spitzenverbände sowie 11 weitere Organisationen sprechen sich dafür aus, dass solche Leistungen von Bund und Kantonen gemeinsam bestellt werden. VD, VS und JU sind zu solchen Absichtserklärungen bereit oder haben sie bereits in ihren Richtplänen festgeschrieben. ZH und BE wären eigentlich nicht abgeneigt, können aber aufgrund der mangelnden Kapazitäten auf ihren S-Bahn-Netzen keine zusätzlichen Angebote bestellen. LU, SZ, OW, NW, ZG, SO, BS und TI gehen davon aus, dass das Eisenbahngesetz unverändert gilt und Leistungen des Regionalverkehrs von Kantonen und Bund gemeinsam zu bestellen sind.

3 Organisationen sind gegen eine gemeinsame Bestellung der entsprechenden Leistungen.

NE wäre grundsätzlich dazu bereit, sofern die HGV-Anschluss-Linien nicht den Charakter von IR-Linien haben werden, deren Finanzierung in die Zuständigkeit des Bundes fallen würde. Die Kantone UR, SZ und SO erwarten vom HGV-Anschluss keine Veränderungen in ihrem Regionalverkehrsangebot. AG hält eine Absichtserklärung nicht für notwendig, da sein Regionalverkehrsangebot die Zubringerfunktion zu den Fernverkehrsverbindungen – abgesehen von punktuellen Massnahmen – erfüllt. LU und ZG unterstützen zudem eine Anpassung des EBG im Rahmen der Bahnreform 2, welche die Voraussetzung für mehrjährige Angebotsvereinbarungen schafft.

Transfair und eine Organisation möchten, dass neue grenzüberschreitende Regionalverkehrslinien zumindest in der Startphase vom Bund speziell gefördert werden. Eine weitere Organisation schlägt eine finanzielle Beteiligung der allenfalls betroffenen Nachbarländer vor.

3.4.2 Festsetzung im Richtplan

Kantone

Die Kantone äusserten sich wie folgt bzgl. einer Festlegung von zusätzlichen Regionalverkehrsleistungen in ihren Richtplänen:

Für Verankerung Gegen Verankerung Bereits verankert

K BE, LU, ZG, SO, NE ZH, SZ, OW, NW, BS, BL, AG VS, JU