Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/34: Verordnungen zum neuen Krankenversicherungsgesetz · 51 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 45Fedlex · Ergebnisbericht
Vamehmlassung Verordnung
über dul Risikoausgleich in der Krankenversichuung April 1995
kasse hat darin Einwände gegen einen Risikoausgleich an sich geäussert und zudem detaillierteEinwände gegen das vorgesehene System, insbesondere in bezug auf die Berechnung der durchschnittlichen Kosten, erhoben.
Demgegenüber haben die Kantone BS und Tl, die SVP , die SPS, der LFSA, die USA, die ACSI , das Kr und der Schweizerische Verein homöopathischer Ärzte die Fortführung des Risikoausgleichs in der im Verordnungsentwurf vorgeschlagenen Form begrüsst.
4 Ergebnisse im einzelnen
/\
Nachstehend werden die Ergebnisse der Vernehmlassung in der Reihenfolge der Artikel des in die Vernehmlassung gesandten Verordnungsentwurfe$ aufgeführt. Die von den Antwortenden vorgebrachten Meinungen, Anregungen und Forderungen werden dabei weder gewichtet noch bewertet.
Artikel 1 Umfang des Risikoausgleichs
Zu Abs. 1 bemängeln die Kartellkommission, die PKU , der Zentralverband schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen , der Vorort, der SGE die FPS und die C VP , dass der Umfang des Risikoausgleichsnicht gesetzeskonform sei. Es seien nicht alle Versicherer einzubeziehen, sondern nur diejenigen, die bezüglich Alter und Geschlecht eine vom Durchschnittder Versicherer abweichende Risikostruktur aufwiesen. Hingegen findet es die FDP richtig, dass alle Versicherer in den Risikoausgleich miteinbezogen werden.
Zu Abs. 2 weisen der Kanton LU (für die kantonaleÄrzteschaft), die SSO und die FMH darauf hin, dass neben dem Risikoausgleich zwischen den Versicherern auch eine "Risikokompensation" zwischen verschiedenen Versicherungsformen innerhalb der Versicherer stattfinden müsse, damit eine Quersubventionierung zwischen verschiedenen Modellen unterbunden werde.