Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/6: Besteuerung von Mitarbeiteroptionen · 12 Seiten

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chen Rechtserwerbs rundweg ablehnen und die konsequente Ausübungsbesteuerung verlangen. Sie führen namentlich an, dass sich der Zeitpunkt des unwiderruflichen Rechtserwerbes nicht eindeutig bestimmen lasse. Zudem sei der Vollzug durch die Steuerbehörden kaum praktikabel. Des weiteren erweise sich die vorgeschlagene Lösung im internationalen Verhältnis als Sonderlösung, denn im internationalen Umfeld finde die Besteuerung fast ausnahmslos bei Ausübung statt. Von der Wirtschaftsseite wird dargelegt, dass die Börsenentwicklung ihre Vertreter zu einem Umdenken veranlasst habe. Ehemalige Befürworter der Zuteilungsbesteuerung, die auch in der gemischten Arbeitsgruppe vertreten waren, votieren jetzt für die Ausübungsbesteuerung. In diesem Zusammenhang wird auf finanzielle Schwierigkeiten vieler Mitarbeiter aufmerksam gemacht, die bei Zuteilung der Optionen besteuert wurden und nun als Folge der fallenden Börsenkurse vor dem Nichts stehen, weil sie diese überhaupt nicht mehr ausüben und damit ihre bezahlten Steuern nicht mehr nachträglich finanzieren können. Die geäusserten Bedenken sind nachvollziehbar, weshalb der bundesrätliche Vorschlag überdacht werden sollte.

d. Die vorgeschlagene Freistellung von 50% der geldwerten Leistung bei der Ausübung der Option wird mehrheitlich begrüsst. Während die Kantone eine 50-%-ige Freistellung begrüssen, wünscht sich ein grosser Teil der Verbände und der Firmen sogar ein 70-%-ige Freistellung. Mit der Freistellung als solches wird die Förderung des Wirtschaftsstandortes „Schweiz“ erwartet. Dabei wird darauf hingewiesen, dass Singapur und seit diesem Jahr auch Österreich bereits eine 50-%-ige Freistellung kennen.

e. Die Kantone lehnen die analoge Rentensatzbesteuerung als eher zu kompliziert ab. Mehrheitlich wird sie von den anderen Vernehmlassungsteilnehmern aber als ein geeigneter Vorschlag empfunden. Einige Teilnehmer lassen durchblicken, dass man auf die Rentensatzbesteuerung verzichten könnte, wenn bei einer Freistellung des Kapitalgewinnanteils eine grosszügige Lösung (z.B. 70%) gefunden werde. Alle Vernehmlassungsteilnehmer sind sich jedoch einig, dass die analoge Rentensatzbesteuerung auch ein politischer Entscheid sein wird.

6. Hinweise auf die landesinterne und internationale Rechtsentwicklung

Für den Entscheid über das weitere Vorgehen dürfte die landesinterne wie aber auch die internationale Rechtsentwicklung von Bedeutung sein. Die Besteuerung von Mitarbeiteroptionen ist auch im internationalen Umfeld eine junges Rechtsgebiet. Die andern Länder haben die gleichen Probleme wie die Schweiz. Auch sie haben erkannt, dass das Mass der Besteuerung der Mitarbeiteroptionen Einfluss auf die Standortattraktivität haben kann. In der OECD wie in der EU Expertengruppen haben die Besteuerungsprobleme untersucht und Besteuerungsvorschläge vorgelegt.

a. Das Rundschreiben der ESTV vom 6. Mai 2003