Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/6: Besteuerung von Mitarbeiteroptionen · 12 Seiten
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Swiss-American Chamber of Commerce
Treuhandkammer
Travail.Suisse
e. Firmen
Aponetics AG, Witterswil*
Ardipa AG, Münchenstein*
Bio Medinvest, Basel*
Citigroup Private Bank, Zürich
KPMG FIDES, Zürich
Nestlé SA, Vevey
Polyphor Ltd, Allschwil*
PricewaterhouseCoopers AG, Zürich
Procter&Gamble, Petit-Lancy
Unaxis Management AG, Pfäffikon
Xigen SA, Lausanne*
* Hier handelt es sich um Start-Ups.
f. Personen
Dr. iur. Jean-Philippe Krafft, Advokat und Steuerexperte, Nyon
F. Leuzinger, Treuhänder, Rüschlikon
Nicolas Merlino, Advokat und Steuerexperte, Partner der Etude Oberson, Genf
Dr. Matthias Staehelin, Advokat und Notar, Basel
Damit sind insgesamt 62 schriftliche Stellungnahmen eingegangen.
3. Der bundesrätliche Vorschlag
Die bundesrätliche Gesetzesvorlage enthält folgende Grundsätze für die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen:
a. Besteuerung der gesperrten Mitarbeiteraktien im Zeitpunkt des Erwerbes unter Gewährung eines Einschlages von 6% auf dem Verkehrswert der Aktie pro Sperrfristjahr (Beibehaltung der bisherigen Praxis).
b. Unterscheidung in echte und unechte Mitarbeiterbeteiligungen.
c. Besteuerung der echten Optionen im Zeitpunkt der Zuteilung bzw. im Zeitpunkt des unwiderruflichen Rechtserwerbes.
d. Bewertung der Optionen nach einer standardisierten Formel (Volatilität 20%; risikoloserer Zinssatz 4% und Dividendenrendite 1%).
e. Besteuerung der echten Optionen im Zeitpunkt der Ausübung, wenn gewisse in einer Verordnung zu regelnde Voraussetzungen erfüllt sind. Freistellung von 50% (alternativ 70%) der geldwerten Leistung unter analogen Anwendung des Rentensatzes für die Zeit zwischen Zuteilung und Ausübung.
f. Besteuerung der unechten Optionen im Zeitpunkt der Ausübung. Analoge Anwendung