Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/6: Besteuerung von Mitarbeiteroptionen · 12 Seiten

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Swiss-American Chamber of Commerce

Treuhandkammer

Travail.Suisse

e. Firmen

Aponetics AG, Witterswil*

Ardipa AG, Münchenstein*

Bio Medinvest, Basel*

Citigroup Private Bank, Zürich

KPMG FIDES, Zürich

Nestlé SA, Vevey

Polyphor Ltd, Allschwil*

PricewaterhouseCoopers AG, Zürich

Procter&Gamble, Petit-Lancy

Unaxis Management AG, Pfäffikon

Xigen SA, Lausanne*

* Hier handelt es sich um Start-Ups.

f. Personen

Dr. iur. Jean-Philippe Krafft, Advokat und Steuerexperte, Nyon

F. Leuzinger, Treuhänder, Rüschlikon

Nicolas Merlino, Advokat und Steuerexperte, Partner der Etude Oberson, Genf

Dr. Matthias Staehelin, Advokat und Notar, Basel

Damit sind insgesamt 62 schriftliche Stellungnahmen eingegangen.

3. Der bundesrätliche Vorschlag

Die bundesrätliche Gesetzesvorlage enthält folgende Grundsätze für die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen:

a. Besteuerung der gesperrten Mitarbeiteraktien im Zeitpunkt des Erwerbes unter Gewährung eines Einschlages von 6% auf dem Verkehrswert der Aktie pro Sperrfristjahr (Beibehaltung der bisherigen Praxis).

b. Unterscheidung in echte und unechte Mitarbeiterbeteiligungen.

c. Besteuerung der echten Optionen im Zeitpunkt der Zuteilung bzw. im Zeitpunkt des unwiderruflichen Rechtserwerbes.

d. Bewertung der Optionen nach einer standardisierten Formel (Volatilität 20%; risikoloserer Zinssatz 4% und Dividendenrendite 1%).

e. Besteuerung der echten Optionen im Zeitpunkt der Ausübung, wenn gewisse in einer Verordnung zu regelnde Voraussetzungen erfüllt sind. Freistellung von 50% (alternativ 70%) der geldwerten Leistung unter analogen Anwendung des Rentensatzes für die Zeit zwischen Zuteilung und Ausübung.

f. Besteuerung der unechten Optionen im Zeitpunkt der Ausübung. Analoge Anwendung