Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/6: Besteuerung von Mitarbeiteroptionen · 12 Seiten

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Frage 17: Erachten Sie die Einführung von Artikel 14a StHG als sinnvoll?

Mit Ausnahme eines Kantons verneinen alle anderen Kantone diese Frage unter der Voraussetzung, dass die von ihnen geforderte konsequente Ausübungsbesteuerung eingeführt wird. Sie bejahen sie aber, falls der bundesrätlichen Lösung der Vorzug gegeben werde. Vier weitere Vernehmlassungsteilnehmer verneinen diese Frage ebenfalls. Die übrigen Teilnehmer dagegen erachten Artikel 14a StHG als sinnvoll.

Frage 18: Erachten Sie die in den Motionen gemachten Vorschläge als besser geeignet, um die Probleme der Besteuerung von Mitarbeiteroptionen zu lösen?

Alle Kantone sind mit der von den Motionären vorgeschlagenen Besteuerung im Zeitpunkt der Ausübung einverstanden; dagegen kritisieren sie den vorgeschlagenen degressiven Besteuerungssatz, der sogar zu einer Nullbesteuerung führen könne, als nicht sachgerecht. Die meisten Vernehmlassungsteilnehmer lehnen die Motionen ab oder äussern sich nicht dazu. Einzig die LPS schliesst sich den Motionen an.

Frage 19: Haben Sie weitere Bemerkungen oder Anregungen?

Die Kantone postulieren hier nochmals die konsequente Ausübungsbesteuerung. Sie regen zudem an, dass die Zuständigkeits- und Inkassofragen in der Verordnung geregelt werden sollten. Das BSV und die Schweizerische Vereinigung der Verbandsausgleichskassen fordern, dass Artikel 7 AHV-Verordnung entsprechend anzupassen sei.

5. Allgemeine Würdigung der Vorlage

Aus den vorstehenden Antworten ergibt sich, dass für das weitere Vorgehen folgende Punkte entscheidend sind.

a. Praktisch alle Vernehmlassungsadressaten haben es begrüsst, dass eine gesetzliche Lösung für die Besteuerung von Mitarbeiterbeteilungen vom Bundesrat angestrebt wird. Vielfach wurde diese Notwendigkeit mit der Rechtsunsicherheit, die wegen den unterschiedlichen Besteuerungspraxen bei den Mitarbeiteroptionen in den Kantonen entstanden ist, begründet. Zur Verunsicherung haben auch neuere Entscheide von kantonalen Rekurskommissionen oder Verwaltungsgerichten beigetragen. Dass daher dringend Rechtssicherheit auf diesem Gebiete zu erreichen sei, wird von niemanden in Abrede gestellt. Der Bundesrat kommt mit seinem Vorschlag den grundsätzlichen Anliegen der Vernehmlassungsadressaten entgegen.

b. Die Besteuerung der Mitarbeiteraktien im Zeitpunkt des Erwerbes mit einem Einschlag von 6% pro Sperrfristjahr wird von allen Kantonen, Behörden und von fast allen Verbänden als sachgerecht empfunden. Der Vorschlag des Bundesrates ist daher in diesem Punkt weiterzuverfolgen.

c. Auffallend ist jedoch, dass alle Kantone, die Finanzdirektorenkonferenz, namhafte Spitzenverbände der Wirtschaft sowie Beratungsfirmen den Vorschlag des Bundesrates, die Besteuerung der Optionen im Zeitpunkt der Zuteilung bzw. des unwiderrufli-