Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/6: Besteuerung von Mitarbeiteroptionen · 12 Seiten

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der Rentensatzbesteuerung.

g. Anwendung der Substanzwert-Formel bei nicht kotierten Unternehmen (Start-Ups).

h. Ausführliche Übergangsvorschriften in der Verordnung für bestehende und neue Pläne.

i. Verweis im StHG auf die Vorschriften des Bundessteuerrechts.

4. Die Antworten auf die einzelnen Fragen des Fragenbogens

Die meisten Vernehmlassungsteilnehmer haben den ihnen zugesandten Fragebogen ganz oder teilweise ausgefüllt. Andere haben die Fragen in der entsprechenden Reihenfolge in ihren Schreiben beantwortet oder nur Bemerkungen grundsätzlicher Art zur Vernehmlassungsvorlage abgegeben. Im Nachfolgenden sollen die einzelnen Antworten zu den Fragen kurz zusammengefasst werden (vgl. auch die Beilage 1):

Frage 1: Wie stehen Sie zum Vorschlag für eine normative Regelung der Besteuerung von Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen in allgemeiner Hinsicht?

Mehr als 46 Vernehmlassungsadressaten befürworten die Absicht des Bundesrates sehr, eine normative Regelung für die Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligungen einzuführen. Eher befürwortend sind die EDU, die LPS, der SGB, die Nestlé SA, Procter&Gamble sowie die Start-Ups. Den Letzteren würde an sich eine Ergänzung des bisherigen Kreisschreibens Nr. 5 vom 30. April 1997 genügen. Die meisten Stellungnahmen heben die herrschende Ungleichbehandlung wegen den verschiedenen kantonalen Praxen und die daraus resultierende Rechtsunsicherheit hervor. Insbesondere die Kantone erkannten dies und betonen deshalb, dass vor allem eine praktikable Lösung für den Vollzug durch die Steuerbehörden anzustreben sei. Eine solche praktikable Lösung lasse sich finden, wenn die Optionen konsequent bei ihrer Ausübung bzw. ihrem Verkauf besteuert würden. Nur der Kt. AI lehnt die Vorlage generell ab, da sie nur für Grossunternehmen aber nicht für die im Kanton angesiedelten KMU geeignet sei (wenn nachstehend von den Kantonen die Rede ist, fällt der Kt AI nicht mehr darunter, da er auf das Ausfüllen des Fragenbogens verzichtete).

Frage 2: Erachten Sie den Vorschlag, die Besteuerungsgrundsätze sowohl in Artikel 17a DBG wie auch in einer separaten Verordnung zu regeln, als geeignet?

Hier gehen die Meinungen auseinander; rund die Hälfte der Vernehmlassungsadressaten bejaht die Frage, die andere verneint sie. Sie ist jeweils von der Zustimmung oder Ablehnung des bundesrätlichen Vorschlages zur Optionsbesteuerung abhängig. Wer sich für eine Ausübungsbesteuerung ausspricht, erachtet den Erlass einer Verordnung als nicht geeignet, wenn nicht sogar als überflüssig. Nur die Kantone GE und LU erachten den Erlass einer separaten Verordnung als geeignet. Diesen beiden Kantone schliessen sich aber die Parteien und die anderen Vernehmlassungsteilnehmer an, obwohl sich darunter auch Befürworter der Ausübungsbesteuerung wie die PricewaterhouseCoopers AG befinden. Diese erinnert hier bereits daran, in Artikel 7 AHVV eine sinngemässe Ergänzung vorzunehmen. Dr. iur Krafft fordert, dass die vorgeschlagenen Bestimmungen der Verordnung ins Gesetz gehören.

Frage 3: Erachten Sie die Begriffe „echte“ und „unechte Mitarbeiterbeteiligungen“ als taugli-