Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/6: Besteuerung von Mitarbeiteroptionen · 12 Seiten

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che Unterscheidungsmerkmale für den Besteuerungszeitpunkt?

Die Begriffe „echte“ und „unechte“ Mitarbeiterbeteiligungen werden von den meisten Teilnehmern als tauglich empfunden. Nur der Kanton VD und zwei weitere Teilnehmer sind der Auffassung, dass diese Begriffe untauglich seien. Die Treuhandkammer und Dr. Krafft sind diesbezüglich der Auffassung, dass auch sog. „Phantom-Stock-Optionen“ wie echte Mitarbeiteroptionen behandelt werden sollten.

Frage 4: Erachten Sie es als richtig, wenn die Begriffe „echte“ und „unechte Mitarbeiterbeteiligung“ in den Artikeln 1 und 2 der Verordnung eingehend definiert werden?

Die Kantone sind mehrheitlich der Auffassung, diese Begriffe gehörten ins Gesetz (nur BS, LU und VD würden sich mit einer Umschreibung in der Verordnung begnügen). Gleiches fordert die SVP und die Treuhandkammer. Die übrigen Vernehmlassungsteilnehmer stimmen mehrheitlich der Absicht zu, diese Begriffe in der Verordnung zu regeln. Der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer genügen die gewählten Umschreibungen.

Frage 5: Erachten Sie es als richtig, gesperrte Mitarbeiteraktien im Zeitpunkt des Erwerbes zu besteuern?

Diese Frage wird mehrheitlich - z.T. unter Hinweis auf die jüngste bundesgerichtliche Rechtsprechung - bejaht. Die Start-Up-Firmen fordern hier die Besteuerung bei Zuteilung. Offensichtlich meinen sie aber auch den Zeitpunkt des Erwerbes der Mitarbeiteraktien. Daher lässt sich hier eine klare Mehrheit der Befürworter ausmachen.

Einzelne Vernehmlassungsteilnehmer fordern dagegen eine Besteuerung entweder bei Wegfall der Sperrfrist (OW, Travail.Suisse, Dr. Krafft) oder bei der Veräusserung der Mitarbeiteraktien (EDU, Centre Patronal, Dachorganisation der KMU).

Frage 6: Erachten Sie es als richtig, die geldwerte Leistung aus der Zuteilung gesperrter Mitarbeiteraktien mit einem Einschlag von 6% auf dem Verkehrswert zu besteuern (Art. 3 Abs. 1 VO)?

Der Einschlag von 6% wird praktisch von allen Vernehmlassungsteilnehmern als richtig betrachtet. Nur „economiesuisse“, die Schweiz. Industrie-Holding und Travail.Suisse fordern einen höheren Einschlag von 8% oder 9%.

Frage 7: Erachten Sie es als richtig, Optionen aus echten Mitarbeiterbeteiligungen im Zeitpunkt des unwiderruflichen Erwerbes (d.h. bei Zuteilung oder allerspätestens bei Vesting) zu besteuern?

25 Kantone haben diese Frage mit einem entschiedenen Nein beantwortet und dabei die Ausübungsbesteuerung gefordert. Folgende 9 Vernehmlassungsteilenehmer haben sich ihnen angeschlossen: EDU; Schweiz. Treuhandkammer, Schweiz. Treuhänderverband, Swiss-American Chamber of Commerce, Travail.Suisse, Citigroup Private Bank, Pricewaterhouse-Coopers AG, Procter&Gamble und Dr. Krafft. Die FDP, SVP und SP stimmten dem Besteuerungszeitpunkt des unwiderruflichen Rechtserwerbes zu.