Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 125 von 169

4.4 Transportrecht

4.4.1 Ausgangslage

Unter geltendem Recht finden sich die Bestimmungen für den Transport von Gütern durch die Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs zusammen mit den Bestimmungen für den Transport von Personen und Gepäck im Transportgesetz (TG)45.

Im Rahmen der geplanten Gesetzesvorlagen zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Bahnmarkt werden alle den Personenverkehr betreffenden Artikel ins Personenbeförderungsgesetz46 übertragen. Dadurch wird das Transportgesetz auf die für den Güterverkehr geltenden Bestimmungen reduziert. Es wird deshalb in Bundesgesetz über den Gütertransport von Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (Gütertransportgesetz, GüTG) umbenannt.

Das Gütertransportgesetz enthält die rechtlichen Rahmenbedingungen, die beim Transport von Gütern im nationalen Verkehr gelten.

Für die Revision des Gütertransportrechts sind zwei Aspekte zu beachten:

- Die verbleibenden Artikel des vormaligen Transportgesetzes sind infolge der tatsächli-

chen Entwicklung, die seit der Bahnreform 1 eingesetzt hat, teilweise veraltet. Die Geschäftspraktiken und Modalitäten bei der Abwicklung des Gütertransports haben sich gewandelt.

- Daneben hat sich das internationale rechtliche Umfeld verändert. Das internationale

Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) ist durch das Protokoll von Vilnius 1999 revidiert worden. Mit ihm sind auch die einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM) geändert worden. Das Protokoll ist von der Schweiz bereits vor längerer Zeit ratifiziert worden. Für grenzüberschreitende Transporte im Verkehr mit der Schweiz wird künftig die revidierte CIM gelten. Sie trägt den veränderten geschäftlichen Gepflogenheiten Rechnung. Wo sie Lösungen für die internationalen Beförderungen bereithält, die auch für nationale Transporte Anwendung finden können, ist sie auch im nationalen Bereich zu berücksichtigen.

Die hauptsächlichen Neuerungen der CIM, die auch für das schweizerische Recht Bedeutung haben, sind:

o Der Vertrag über die Güterbeförderung stellt neu einen Konsensualvertrag dar. Formelle Anforderungen müssen nicht mehr eingehalten werden und die Über-

45 SR 742.40

46 SR 744.10