Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 121 von 169
4.3 Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche
Der Bund ist bestrebt, auch im Binnenverkehr ein ökologisch ausgewogenes, den wirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechendes Verhältnis zwischen den Verkehrsträgern zu schaffen. Die Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen Angebots des Schienenverkehrs in der Fläche ist hierfür eine wesentliche Grundlage.
4.3.1 Ausgangslage
4.3.1.1 I n s t r u m e n t e u n d M a s s n a h m e n z u r F ö r d e r u n g d e s
S c h i e n e n g ü t e r v e r k e h r s i n d e r F l ä c h e
Zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche trugen bisher verschiedene Instrumente in unterschiedlicher Intensität bei. Neben der LSVA und der Bahnreform sind dies vorrangig die folgenden Massnahmen:
- Bestellung von Schieneninfrastruktur durch den Bund
Der Bund bestellt bei den Infrastrukturbetreiberinnen Infrastrukturleistungen und gilt die geplanten ungedeckten Kosten dieses Angebots ab (im Rahmen der Bestellung von Angeboten nationaler Bedeutung gemäss Art. 49 Eisenbahngesetz). Gegenstand solcher Bestellungen sind Ausbaustandards und Sollanforderungen für einzelne Strecken, die auch die Durchführung von Güterverkehr auf diesen Strecken ermöglichen.
- Förderungen von Investitionen in Anschlussgleise
Gestützt auf das Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über die Anschlussgleise sowie die Verordnung vom 26. Februar 1992 über die Anschlussgleise werden Beiträge an den Bau und die Erneuerung von Anschlussgleisen ausgerichtet. Die Beitragszusicherung erfolgt an Neubau, Sanierung, Umbau und Erweiterung von Anschlussgleisen.
- Förderung von Investitionen in Terminalanlagen
Wie für den alpenquerenden kombinierten Verkehr beteiligt sich der Bund auch finanziell am Bau von förderwürdigen Terminalanlagen des kombinierten Verkehrs für den Binnen-, Import- und Exportverkehr.
- Auftrag für ein flächendeckendes System Wagenladungsverkehr in der Leistungs-
vereinbarung Bund - SBB
Gemäss Artikel 11 der Botschaft des Bundesrat zur Leistungsvereinbarung 2007 - 2010 zwischen Bund und SBB hat die SBB AG den Leistungsauftrag, im Wagenla-