Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 122Fedlex · Erläuternder Bericht

Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 122 von 169

dungsverkehr im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen Betriebs ein flächendeckendes Angebot zu erstellen, das sich auf die Bedürfnisse der verladenden Wirtschaft ausrichtet. Kann die SBB AG den flächendeckenden Wagenladungsverkehr aufgrund einer veränderten Konkurrenzsituation nicht mehr wirtschaftlich betreiben, hat sie dem Bundesrat Bericht zu erstatten und geeignete Massnahmen vorzuschlagen, die zuvor im Rahmen der Regionalkonferenzen diskutiert worden sind.

4.3.1.2 W i r t s c h a f t l i c h e S i t u a t i o n d e s S c h i e n e n g ü t e r v e r k e h r s i n

d e r F l ä c h e

SBB Cargo hat in den vergangenen Jahren mehrfach Schwierigkeiten mit einer wirtschaftlichen Leistungserbringung des flächendeckenden Wagenladungsverkehrs bekundet.

Das System Wagenladungsverkehr verursacht nach Problemen im Jahr 2002 laut SBB Cargo auch 2005 einen hohen Verlust, so dass Veränderungen des Produktionssystems und eine Anpassung der Bedienungsdichte erforderlich werden. Mit dem sog. Projekt 'Fokus' wird bis Mitte 2006 die Zahl der Bedienungspunkte reduziert, so dass zukünftig noch 323 Punkte und die damit verbundenen Anschlussgleise bedient werden. Über dieses Netz können 95 % des bisherigen Verkehrsvolumens abgewickelt werden. Darüber hinaus ist es mit einer grossen Zahl von kundenspezifischen Lösungen und speziellen Produkten wie Ring- und Sammelzügen möglich, zusätzliche Bedienungspunkte anzufahren. Der Bundesrat hat nach Prüfung der durch SBB Cargo geplanten Massnahmen am 2.11.2005 bestätigt, dass trotz dieser Massnahmen auch zukünftig die flächendeckende Versorgung im Bahngüterverkehr gewährleistet ist.

Eine kostendeckende Erbringung eines flächendeckenden Wagenladungsverkehrs bei gleich bleibender Bedienungsdichte ist aber künftig nicht einfach gewährleistet. Eine sich wandelnde Konkurrenzsituation zwischen den Verkehrsträgern Strasse und Schiene kann zu weiteren Erlöseinbussen beim Wagenladungsverkehr führen. Weitere, tief greifende Anpassungen in der Bedienung können künftig nicht ausgeschlossen werden. Gemäss Leistungsvereinbarung zwischen Bund und SBB AG müsste in der Folge das vorgängig beschriebene Verfahren Anwendung finden. Wie in der Folge weiter verfahren werden müsste, ist offen. Gemäss Botschaft zur Leistungsvereinbarung zwischen Bund und SBB AG für die Jahre 2003 - 2006 kann die SBB AG dem Bundesrat eine Offerte zur Beibehaltung der Angebotsstandards unterbreiten, wenn der Bundesrat feststellt, dass eine flächendeckende Versorgung mit Bahngüterverkehr nicht mehr gegeben ist. Anschliessend sollen die politischen Entscheidungsträger entscheiden, ob mit einer Bestellung interveniert werden soll oder nicht.