Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 123 von 169

4.3.2 Umsetzung der Massnahmen zur Förderung des Güterverkehrs in der Fläche

Im Zuge der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr und der weiteren geplanten Vorlagen für den Bahnmarkt verändern sich die Rahmenbedingungen für den Schienengüterverkehr in der Fläche. Folgende Massnahmen sollen zukünftig zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche umgesetzt werden:

4.3.2.1 B e s t e l l u n g v o n S c h i e n e n i n f r a s t r u k t u r d u r c h d e n B u n d

Der Bund bestellt auch weiterhin Infrastrukturleistungen. Im Rahmen der geplanten Gesetzesvorlagen zur Neuordnung der Infrastrukturfinanzierung soll die Bestellung in Form von Leistungs- oder Programmvereinbarungen mit einer mehrjährigen Gültigkeit erfolgen, mit welchen mit den verschiedenen Infrastrukturbetreiberinnen Angebotsstandards vereinbart werden. Der Bund ist bestrebt, in Bezug auf erlaubte Achslasten, Zuglängen, Zuggewichte und Zuggeschwindigkeiten Mindeststandards festzulegen, die ein nachfragegerechtes Angebot im Schienengüterverkehr erlauben.

4.3.2.2 F ö r d e r u n g v o n I n v e s t i t i o n e n i n A n s c h l u s s g l e i s e

Das dichte Anschlussgleisnetz ist ein bedeutendes Element innerhalb des Leistungsangebots der Bahnen sowohl im nationalen System Wagenladungsverkehr als auch für Import- und Exportverkehre. Zum Teil handelt es dabei auch um alpenquerenden Wagenladungsverkehr. Die Fortsetzung der Förderung von Anschlussgleisinvestitionen leistet einen bedeutenden Beitrag für die Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Systems Wagenladungsverkehr. Es sind auch künftig Beiträge in Höhe von jährlich 15 - 20 Millionen vorgesehen.

Mit der Finanzhilfe war bisher gemäss den Bestimmungen der Verordnung über die Anschlussgleise42 die Verpflichtung des Empfängers verbunden, innerhalb von fünf Jahren eine bestimmte Menge über die Schiene zu transportieren. Die Förderung des Baus und der Erneuerung der Anschlussgleise wurde im Rahmen der Massnahmenprüfung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes grundlegend evaluiert. Die gesetzliche Grundlage zur Förderung der Anschlussgleise wird in der Folge terminologisch angepasst. Auf Verordnungsebene ist separat geplant, eine Anpassung der Förderbedingungen an das veränderte Umfeld vorzunehmen: Dazu soll neu die Bagatellgrenze herabgesetzt und die gesetzliche Mindestmenge erhöht und vereinheitlicht werden. Darüber hinaus werden eine Mindesteffizienz und eine Obergrenze des Förderbeitrags eingeführt, so dass der Förderbeitrag des Bundes einen Anteil von 20 % der Schienentransportkosten nicht überschreitet. Auf diesem Weg kann eine höhere und nachhaltigere Verlagerung erreicht werden.

42 AnGV, SR 742.141.51