Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 140 von 169

Bereich Gesetz Inhalt des Gesetzes

Güterverkehr Verkehrsverlagerungsgesetz, Zielsetzung für den Alpenschutz,

neu: Güterverkehrsverlage- Festlegung der Verlagerungsmass-

rungsgesetz nahmen

Bundesgesetz über den Güter- Güterbeförderung mit der Eisenbahn,

transport der Bahnen und mit Schiffen und auf Seilbahnen,

Schifffahrtsunternehmen Totalrevision

Bundesgesetz über die An- Beziehungen zwischen Bahnen,

schlussgleise Anschliessern und Mitbenützern,

Partialrevision

Personenverkehr Personenbeförderungsgesetz regelmässige Personenbeförderung:

Konzession, Abgeltung, Grundpflich-

ten, Beförderungsvertrag.

Infrastruktur, Eisenbahngesetz Eisenbahninfrastruktur, Eisenbahn-

Verkehrsmittel fahrzeuge, Eisenbahnpersonal, Ei-

senbahnverkehr,

neu: Eisenbahnhaftpflicht

Binnenschifffahrtsgesetz Schiffe, Schiffsbesatzung, Schiffsver-

kehr.

Seilbahngesetz Seilbahnanlagen, Seilbahnpersonal.

Strassengesetzgebung Strassenbau, Strassenfahrzeuge,

Strassenverkehr, Fahrzeuglenkerin-

nen und -lenker.

Die revidierten Bestimmungen zur Eisenbahnhaftpflicht finden sich gemäss dieser Systematik neu im Eisenbahngesetz, in dem die verkehrsträgerübergreifenden Themenstellungen behandelt werden.

6.2 Güterverkehrsverlagerungsgesetz

Art. 1 Zweck

Zur Verdeutlichung der Zielsetzungen des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes wird diesem Gesetz ein Zweckartikel vorangestellt.

Absatz 1 des Zweckartikels verdeutlicht den Bezugspunkt des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes. Im Rahmen des Alpenschutzartikels (Art. 84 BV) besteht für den alpenquerenden Gütertransitverkehr ein besonderer Verfassungsauftrag, infolge dessen eine Verlagerung der alpenquerenden Güterschwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene zum Schutz des Alpengebietes anzustreben ist. Die Zielsetzung der Verlagerung ist hierbei in angemessener und nachhaltiger Weise zu verfolgen, wie durch Absatz 2 betont wird. Hinsichtlich der Zielsetzung beinhaltet dies den Einbezug der jeweils anfallenden (auch externen) Kosten und der gegebenen Kapazitäten. In Bezug auf die Handlungsfelder sollen zum einen keine un-