Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 3 von 169

veau von 650'000 gesenkt werden kann. Der vom Parlament beschossene Zahlungsrahmen von 2,85 Milliarden Schweizer Franken für die Förderung des gesamten Bahngüterverkehrs vom 28. September 1999 für den Zeitraum von 2000-2010 wird voraussichtlich vollständig ausgeschöpft werden.

Mit der Güterverkehrsvorlage wird grundsätzlich die Fortsetzung der bisherigen Verlagerungspolitik in den kommenden Jahren empfohlen. Hierzu werden im Rahmen dieser Vernehmlassung drei verschiedene und alternative, teils aber auch komplementäre Verlagerungskonzepte vorgeschlagen:

In einer ersten Variante wird - aufbauend auf den ursprünglichen Verlagerungsauftrag - das Verlagerungsziel von maximal 650'000 alpenquerender LKW-Fahrten beibehalten. Es muss bis spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels, d.h. ca. im Jahr 2017 erreicht werden: also in dem Zeitpunkt, in dem die schienenseitigen Produktivitätsgewinne der NEAT voll zum Tragen kommen werden. Als Zwischenziel ist spätestens im Jahr 2011 die Millionengrenze alpenquerender Schwerverkehrsfahrten zu unterschreiten.

Aufbauend auf den Errungenschaften der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft soll die Verlagerung auch weiterhin in internationaler Zusammenarbeit gelöst werden. Die Schweiz allein kann keine nachhaltige Verlagerung bewirken. Sie ist auf die Unterstützung der europäischen Staatengemeinschaft angewiesen. Dabei soll sie aber die von ihr eingenommene Vorreiterrolle im Bereich der Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene weiter behaupten und auf diese Weise auch die notwendigen Impulse auf internationaler Ebene mit auslösen. Ein Prozess, der bereits seit einiger Zeit im Gange ist. Eine Verlagerung auf Kosten der Nachbarländer kann nicht im Interesse der Schweiz liegen, eine Abstimmung der Verlagerungspolitik innerhalb des Alpenbogens ist daher noch vermehrt anzustreben.

Die Massnahmen zur Erreichung der Verlagerungsziele müssen in dieser ersten Variante auf verschiedenen Ebenen ansetzen: Im Verlauf des bisherigen Verlagerungsprozesses haben sich die durch die Schweiz ergriffenen Massnahmen als wirksam erwiesen. Sie sind weiterzuführen und - wo nötig und möglich - zu intensivieren. Das betrifft einerseits die strassenseitigen Massnahmen. Auf der anderen Seite muss auch der Schienengüterverkehr weiterhin finanziell gefördert werden: Und zwar bis zum Zeitpunkt, an welchem durch eine international abgestimmte Einführung einer Alpentransitbörse die Rahmenbedingungen zugunsten der Schiene geändert werden können. Ein Verzicht darauf würde bei gleich bleibenden Rahmenbedingungen unmittelbar zu mehr Strassenverkehr und einer Abkehr von der Zielsetzung von 650'000 Fahrten führen.

Das Schwergewicht der Schienenförderung soll auch künftig auf dem unbegleiteten kombinierten Verkehr liegen. Im Hinblick auf die Schaffung günstiger Bedingungen für die Einfüh-