Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 4 von 169

rung einer Alpentransitbörse soll auch der Ausbau des begleiteten kombinierten Verkehrs (Rollende Landstrasse) möglich sein. Die dafür notwendigen Kapazitätsausbauten sind im Rahmen der Vorlage "Zukünftige Entwicklung der Bahnprojekte" zu prüfen. Die Rollende Landstrasse, bei welcher im Vergleich zum unbegleiteten kombinierten Verkehr die ganzen LKW und nicht nur die Wechselbehälter bzw. Container mittransportiert werden, ist zwar unbestritten weniger effizient. Dafür bedingt die Benutzung der Rollenden Landstrasse keine weitergehenden logistischen Umstellungen im Gütertransport und kann aus dieser Sicht - obwohl auf der Schiene abgewickelt - als Strassentransport betrachtet werden. In Kombination mit der Einführung der Alpentransitbörse kann dank einem ausgebauten Angebot der Rollenden Landstrasse die Freiheit der Wahl der Verkehrsträger weiterhin gewährleistet werden.

Die Einführung einer Alpentransitbörse, also eines Instruments zu einer marktwirtschaftlichen Steuerung des alpenquerenden Strassenverkehrs, soll angestrebt werden. Dabei ist eine internationale Abstimmung ebenso erforderlich wie eine gebührende Berücksichtigung der Bedürfnisse der schweizerischen Transportbranche. Nur eine Einführung im gesamten Alpenbogen kann hier Erfolg versprechend sein. Die Flankierung durch ein ausgebautes Angebot der Rollenden Landstrasse kann die nationale und internationale Akzeptanz einer Alpentransitbörse deutlich erhöhen.

Bei Einführung einer Alpentransitbörse kann die finanzielle Förderung des Schienengüterverkehrs schrittweise abgebaut werden, ohne dass dies mehr alpenquerende LKW nach sich ziehen und die Zielsetzung von 650'000 Fahrten gefährden würde.

Die Mittel, welche mit dieser ersten Variante für die Förderung des Schienengüterverkehrs im Zeitraum von 2011 bis 2017 eingesetzt werden müssen, betragen 2 Milliarden Schweizer Franken. Diese Summe kann nicht bei anderen Ausgaben zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs oder des Schienengüterverkehrs kompensiert werden.

Mit der zweiten als Verlagerungskonzept vorgeschlagenen Variante wird ein anderer Weg eingeschlagen und der bisherige Verlagerungsauftrag angepasst und deutlich weniger Mittel zu Gunsten der Verlagerung eingesetzt. Das Verständnis des Verkehrsverlagerungsgesetzes, die Förderung des Schienengüterverkehrs als flankierende Übergangsmassnahme zu begreifen, wird konkret umgesetzt, so dass die finanzielle Förderung bis zum Jahr 2017 - wenn die volle NEAT zur Verfügung steht - deutlich reduziert wird. Dies hat auch Konsequenzen für die Zielformulierung der zukünftigen Verlagerungspolitik. Mit dieser zweiten Variante soll noch eine Zielgrösse von 1 Million alpenquerenden Fahrten schwerer Güterfahrzeuge angestrebt werden. Die Zielgrösse von 650'000 Fahrten ist nur noch erreichbar, wenn strassenseitig eine Alpentransitbörse eingeführt wird. Die Alpentransitbörse stellt auch in der zweiten Variante das anzustrebende zentrale Instrument zur Steuerung des alpenque-