Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 39 von 169

Instrument / Massnahme Beschreibung Stellenwert

Internationale Förderung des Verbesserung der Qualität und der Zentrale Massnahme in Hinblick auf die Schienengüterverkehrs Wettbewerbsbedingungen im inter- Steigerung der Konkurrenzfähigkeit der

nationalen Schienengüterverkehr Schiene gegenüber der Strasse

Rola Gotthard und Bestellung von kurzfristig verfügba- Wichtige Ergänzungsmassnahme Lötschberg-Simplon ren Kapazitäten im "Huckepack-

Verkehr"

Terminalkapazitäten Investitionshilfen für den kombinier- Terminalkapazitäten sind Grundvoraus-

ten Verkehr im In- und Ausland setzung für die Weiterentwicklung des (Terminals) kombinierten Verkehrs

Bestellungen im unbegleiteten Bestellung von unbegleitetem, Zentrale Verlagerungsmassnahme (seit kombinierten Verkehr (UKV) kombiniertem Verkehr (UKV) 2000), macht ca. 1/3 des alpenqueren-

den Verkehrs aus

Trassenpreisverbilligungen Verbesserung der Wettbewerbsfä- Flankierende Massnahme zur Förde-

higkeit des Schienengüterverkehrs rung des Schienengüterverkehrs

Produktivitätssteigerungen Monitoring der Produktivitätsverbes- Monitoring der Ziele der Eignerstrategie

serungen im Infrastruktur- und im (SBB). Produktivitätssteigerung der Verkehrsbereich. 'Schiene' ist notwendig zu Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit

Pauschale Rückerstattung der Vergünstigung der Transportkette im Flankierende Massnahme im Inland LSVA im Vor- und Nachlauf zu kombinierten Verkehr zur Förderung des kombinierten Ver-KV-Terminals kehrs

Schwerverkehrskontrollen Sicherstellung der Einhaltung der Zentrale strassenseitige Massnahme

relevanten Strassenverkehrsvor- zur Steigerung der Sicherheit im Strasschriften senverkehr und Angleichung der Wettbewerbsbedingungen Schiene/Strasse

Schwerverkehrsmanagement Sicherstellen eines flüssigen Ver- Zentrale Massnahme bei Verkehrsstö-

kehrs auf der Strasse rungen

Arbeitsbedingungen Sicherstellung fairer Flankierende Massnahme zur Angleiim Strassentransport Wettbewerbsbedingungen chung der Wettbewerbsbedingungen

Strasse/Schiene

Diese flankierenden, strassen- und schienenseitigen Kontroll- und Fördermassnahmen werden hauptsächlich über den Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des Schienengüterverkehrs vom 28. September 1999 finanziert, mit welchem das Parlament für den Zeitraum 2000 bis 2010 Mittel von insgesamt 2,85 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt hat.