Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 36 von 169

4 Inhalte der Güterverkehrsvorlage

Für die Güterverkehrsvorlage ergeben sich folgende inhaltliche Schwerpunkte:

- Zielsetzung und Festlegung der Massnahmen der zukünftigen Verlagerungspolitik

- Transportrecht und Anschlussgleisgesetzgebung: Anpassung an die Bedürfnisse des

Marktes

4.1 Allgemeines

4.1.1 Generelle verkehrspolitische Zielsetzung der Güterverkehrsvorlage

Oberstes verkehrspolitisches Ziel der Vorlage zur Gesetzgebung für den Güterverkehr ist die Sicherung und Förderung eines attraktiven und leistungsfähigen Schienengüterverkehrs in der Schweiz. Dies betrifft sowohl den alpenquerenden Verkehr als auch den übrigen Schienenverkehr.

Durch die Vorlage sollen rechtliche Rahmenbedingungen für den schweizerischen Güterverkehrsmarkt geschaffen werden. Damit soll einerseits die Rechtssicherheit gewährleistet und andererseits den unternehmerischen Freiheiten Rechnung getragen werden.

Die Beziehungen zwischen den Marktakteuren sind unter diesen Zielsetzungen und unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Wirtschafts- und Vertragsfreiheit neu zu ordnen. Transportrechtliche Bestimmungen, die derzeit im Transportgesetz26 und ab Inkrafttreten der geplanten Gesetzesvorlagen zum Bahnmarkt im Gütertransportgesetz27 geregelt sind, werden mit der Güterverkehrsvorlage revidiert und den Bedürfnissen des Marktes angepasst.

Andererseits betrifft eine Stärkung des Schienengüterverkehrsmarktes auch die Beziehungen des Staates zu den Absendern, Empfängern, mittelbaren und unmittelbaren Beförderern (Eisenbahnverkehrsunternehmen, Operateure im kombinierten Verkehr). Die Marktbedingungen für Strassen- und Schienengüterverkehr sind einander anzugleichen und die Kostenwahrheit soll ermöglicht werden. Mit Blick auf weitere erforderliche Verlagerungsmassnahmen spielt diese Option insbesondere im alpenquerenden Verkehr eine wichtige Rolle. Da in den sensiblen Berggebieten die negativen Wirkungen des Strassengüterverkehrs besondere Konsequenzen haben, ist eine differenzierte Berücksichtigung und gegebenenfalls eine Korrektur in den Preisverhältnissen zwischen Strassen- und Schienengüterverkehr erforderlich. Die nationalen Rechtsgrundlagen für die Einführung entsprechender Instrumente (Alpentransitabgabe, Alpentransitbörse) werden mit dem Güterverkehrsverlagerungsgesetz geschaffen.

26 SR 742.40

27 SR-Nummer wird noch zugeteilt.