Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 35 von 169

nicht getötet oder verletzt wurde. Diese Regelung ist stossend und findet sich bei keiner anderen Gefährdungshaftung. Opfer von Eisenbahnunfällen sind dadurch schlechter gestellt als andere Unfallopfer. Deshalb wird das Haftpflichtrecht im Bahnbereich anderen Bereichen angepasst.