Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht

Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 8 von 169

2 Einleitung

Der einleitende Abschnitt gibt einen Überblick über die Rahmenbedingungen und die Stossrichtung der Gesetzesvorlage. Neben dem Bereich der Verkehrsverlagerung sind der Schienengüterverkehr in der Fläche, das Transportrecht sowie die Regelung des Eisenbahnhaftpflichtrechts Gegenstand der Vorlage. Formell besteht die Vorlage aus einem neuen Güterverkehrsverlagerungsgesetz, einer Totalrevision des Gütertransportgesetzes sowie einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Anschlussgleise1. Gleichzeitig wird das Bundesgesetz über die Haftpflicht der Eisenbahn und Dampfschifffahrtsunternehmungen und der Schweizerischen Post2 aufgehoben und die Haftungsbestimmungen werden mittels Teilrevision in das Eisenbahngesetzes3 integriert.

2.1 Alpenschutz und Verkehrsverlagerung

Die Verlagerung des Güterschwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene ist ein Hauptanliegen der schweizerischen Verkehrspolitik. Das Schweizer Stimmvolk hat über mehrere Abstimmungen hinweg seit Annahme des so genannten "Alpenschutzartikels" den klaren Willen geäussert, den alpenquerenden Güterschwerverkehr soweit als möglich von der Strasse auf die Schiene zu verlagern.

Das geltende Verkehrsverlagerungsgesetz4 gibt die Ziele vor. Es ist befristet bis zum 31. Dezember 2010 und verpflichtet den Bundesrat, der Bundesversammlung bis spätestens 2006 ein Ausführungsgesetz zu Artikel 84 der Bundesverfassung5 (Alpenschutzartikel) zu unterbreiten. Dieser Auftrag wird mit der Ausarbeitung der Botschaft zum Güterverkehrsverlagerungsgesetz erfüllt. Als Verlagerungsziel legt das heute in Kraft stehende Verkehrsverlagerungsgesetz eine Zielgrösse von 650'000 alpenquerenden Fahrten von schweren Güterfahrzeugen fest. Dies soll spätestens zwei Jahre nach Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels (d.h. im Jahr 2009) erreicht werden.

Der zweite Verlagerungsbericht des Bundesrates vom November 2004 gibt einen umfassenden Überblick über den Stand der Verlagerung und die erreichten Zwischenziele. Seit Einführung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und der Umsetzung der flankierenden Verlagerungsmassnahmen wurden die alpenquerenden Fahrten der schweren Güterfahrzeuge auf der Strasse gegenüber dem Referenzjahr 2000 per Ende 2005 um gut 14 % reduziert. Im gleichen Zeitraum legte der alpenquerende Schienengüterverkehr gesamthaft um 15 %, der kombinierte Verkehr um 50 % zu. 2005 wurden 65 % der

1 SR 742.141.5

2 SR 221.112.742

3 SR 742.101

4 SR 740.1

5 SR 101