Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 65 von 169
Aus Gründen der Kontinuität soll das Fahrtenziel des bisherigen Verkehrsverlagerungsgesetzes beibehalten, je aber eine zeitliche Erstreckung ermöglicht werden. Je nach Einschätzung der Spielräume ist in einer eigenen Variante auch eine Anhebung der angestrebten Fahrtenzahl vorzuschlagen. Zudem wird jeweils ein Zwischenziel angestrebt. Konkret werden folgende Zielsetzungen festgelegt:
Fahrtenziel
Für den auf den Transitstrassen im Alpengebiet verbleibenden alpenquerenden Güterschwerverkehr gilt weiterhin die Zielgrösse von 650'000 Fahrten pro Jahr. In Bezug auf die Verfügbarkeit zusätzlicher Massnahmen und die finanzpolitischen Restriktionen ist diese Zielgrösse jedoch differenziert zu betrachten:
Die genannte Zielgrösse gilt nur unbedingt in jedem Fall, wenn neben oder anstelle zusätzlicher strassenseitiger Massnahmen auch die notwendigen finanziellen Mittel zur fortgeführten und intensivierten Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs bereit stehen. Das mit dieser Zielgrösse verbundene Massnahmenpaket wird unter Abschnitt 4.2.3.2 als Variante 1 zur Umsetzung des Verlagerungsauftrags vorgestellt.
Eine an Bedingungen geknüpfte Formulierung des Ziels von 650'000 Fahrten ist jedoch dann erforderlich, wenn die Zielerreichung allein von der Einführung ganz bestimmter strassenseitiger Massnahmen abhängig ist. Bei diesen ist aber die autonome Implementierung dieser Massnahmen durch die Schweiz nicht möglich, da eine internationale Koordination erforderlich ist. Eine Neufestlegung der Zielgrösse der Fahrtenzahl ist somit für den Fall nötig, in welchem die nötigen Mittel für eine partielle Intensivierung der finanziellen Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs aus finanz- und haushaltspolitischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden können. Für diesen Fall wird mit dem im Abschnitt 4.2.3.3 als Variante 2 bei Anpassung des Verlagerungsauftrags vorgeschlagenen Massnahmenpakets eine Zielgrösse von 1'000'000 Fahrten schwerer Güterverkehrsfahrzeuge vorgeschlagen.
Begründung
Die Zielgrösse von 650'000 alpenquerenden Fahrten stellt durch ihre Bestätigung im Rahmen der Gesetzgebung das politisch gewollte und tolerierte Niveau an Strassengüterverkehr im Alpenraum dar. Sie ist damit auch Massstab für den Stellenwert des Alpenschutzes im Verkehrsbereich. Für eine Anpassung dieses Niveaus besteht aus verkehrs- und umweltpolitischer Sicht kein Anlass. Daher dient der Wert auch weiterhin als Richtmass. Diese Zielgrösse ist klar und eindeutig. Die Messbarkeit der Fahrtenzahl ist auf der bisherigen Basis sicher gestellt.