Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 83 von 169
staatlicher Seite (Rahmenbedingungen) sei es auf unternehmerischer Seite (neue Betriebskonzepte) sind weiterzuführen und zu intensivieren.
4.2.3.1.9 Umweltpolitische Massnahmen zur Reduktion des Emissionsniveaus
Das Nichterreichen des Fahrtenziels des Verkehrsverlagerungsgesetzes bedeutet eine verlangsamte Entlastung der Umwelt entlang der Transitachsen durch die Schweiz. Angesichts dieser Verögerung wären spezifische Umweltmassnahmen denkbar, die neben der Reduktion der Fahrtenzahl eine zusätzliche Emissionssenkung in den Bereichen Luft, Lärm und Klima herbeiführen könnten. Als solche Massnahmen kämen theoretisch lärmarme Strassenbeläge und Höchstgeschwindigkeiten für schwere Nutzfahrzeuge in Betracht. Daneben wären zusätzliche Differenzierungen der genannten strassenfiskalischen Massnahmen denkbar.
4.2.3.2 V o r g e s c h l a g e n e s M a s s n a h m e n b ü n d e l d e r V e r l a g e r u n g 1 :
U m s e t z u n g d e s V e r l a g e r u n g s a u f t r a g e s
Das als erste Variante vorgeschlagene Massnahmenbündel ist unter dem Primat der Umsetzung des bisherigen Verlagerungsauftrages zur Zielerreichung von 650'000 Fahrten zusammengestellt. Die verlagerungspolitischen Bedürfnisse dominieren die haushaltspolitischen Anliegen, so dass von finanzpolitischer Seite keine gravierenden Restriktionen für die Ausgestaltung der finanziellen Fördermassnahmen vorliegen und die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Die mit dieser ersten Variante vorgeschlagene künftige Verlagerungspolitik sieht kurz- und mittelfristig eine Fortsetzung der bisherigen flankierenden Massnahmen vor. Deren Wirkung auf den Verlagerungsprozess ist bedeutend und unbestritten.
Im Weiteren umfasst das Massnahmebündel eine Intensivierung der Fördermassnahmen im Bereich des unbegleiteten kombinierten Verkehrs im Zuge der erweiterten und verbesserten Schienen-Kapazitäten mit der Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels. Langfristig müssen die Potentiale einer koordinierten Verkehrspolitik im Alpenraum intensiver genutzt werden. Mit dem Güterverkehrsverlagerungsgesetz werden daher die Rechtsgrundlagen für die Einführung einer Alpentransitabgabe, wie sie auch im Landverkehrsabkommen vorgesehen ist, geschaffen; sie soll aber vorderhand nicht eingeführt werden. Darüber hinaus soll die Möglichkeit der Einführung von Durchfahrtsrechten für die Alpenquerung und der Versteigerung im Rahmen einer Alpentransitbörse gesetzlich verankert werden. Die Einführung der Alpentransitbörse soll jedoch nur koordiniert mit den Alpenländern und in Absprache mit der EU erfolgen. Zur Flankierung dieser strassenseitigen Massnahmen könnte auch der Ausbau des Angebots der Rollenden Autobahn (Rola) bei Nutzung der erhöhten Schienen-