Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 79 von 169
- Sekundärhandel
Ein Handel mit den in der Auktion erworbenen Durchfahrtsrechten soll grundsätzlich möglich sein. Der Sekundärhandel kann über das internetgestützte Bietforum, die eigentliche Börse, oder direkt zwischen den beteiligten Unternehmen stattfinden.
- Börse für Sekundärhandel
Der Bundesrat benennt unter Umständen eine Stelle, die als internetgestütztes Bietforum gilt, auf dem die Durchfahrtsrechte im Sekundärhandel angeboten und erworben werden können. Die Teilnahme steht allen Interessenten offen. Auch hierfür ist eine vorgängige Registrierung und Angabe der Zahlungsadresse erforderlich, um Buchung und Bezahlung auf elektronischem Weg abwickeln zu können.
Bei der Ausgestaltung der Börse ist die diskriminierungsfreie Vergabe sicherzustellen und der Missbrauch von Marktmacht zu verhindern.
Verhältnis zu LSVA und Massnahmen des Kapazitätsmanagements
Der Erwerb an Durchfahrtsrechten für die Alpenübergänge ist unabhängig von der Zahlung der LSVA. Der Preis für ein Durchfahrtsrecht fällt also zusätzlich zur LSVA an. Das an der Alpentransitbörse erworbene Durchfahrtsrecht garantiert nicht, dass der gewählte Korridor zu einem bestimmten Zeitpunkt ohne Wartezeit durchquert werden kann. Die Wartezeit hängt weiterhin von den Rahmenbedingungen des Kapazitätsmanagements und des jeweiligen Verkehrsaufkommens ab. Besondere Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit sind zur Feinsteuerung des Verkehrs weiterhin erforderlich. Das erworbene Durchfahrtsrecht könnte jedoch mit dem Erwerb von Rechten, die die Nutzung eines Korridors zu einem bestimmten Zeitpunkt ohne Wartezeit gewährleisten, kombiniert werden. Mit der Einführung der Durchfahrtsrechte ist daher vom Bundesrat die ergänzende Einführung eines Reservationssystems (auf Verordnungsebene) zu prüfen.
Machbarkeit
Die technische Machbarkeit einer Alpentransitbörse wurde in verschiedenen Varianten im Rahmen diverser Studien bzw. Projekte34 geprüft. Die Umsetzung verschiedener Ausprägungen der oben genannten Grobstruktur der Alpentransitbörse ist theoretisch grundsätzlich möglich. Die tatsächliche Einführung in der Schweiz müsste natürlich noch in verschiedener Hinsicht vorbereitet werden. Derzeit sind verschiedene Abklärungen für die konkrete Umsetzung im Gange.