Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 96 von 169
Bezug auf die Bereitstellung von Terminalanlagen eine organisatorisch unterstützende Funktion. Gegebenenfalls kann ein Angebot im beschriebenen Ausmass ausgeschrieben werden. In der Ausschreibung wären dabei Höhe und Art des Stellplatzangebots und der Fahrplan weitgehend festzulegen. Für eine Aufteilung des Stellplatzangebots auf Lötschberg-Simplon- und Gotthard-Achse wäre eine getrennte Ausschreibung für die beiden Achsen möglich. Die Vergabe müsste nach dem geringsten Abgeltungsbedarf bzw. der höchsten Zahlungsbereitschaft erfolgen. Gemäss durchgeführten Wirtschaftlichkeitsrechnungen ist bei gegebenen Rahmenbedingungen ein gegenüber heute deutlich geringerer Abgeltungsbedarf für den einzelnen Stellplatz zu erwarten. Entsprechend ist keine Verschiebung von finanziellen Mitteln vom UKV zur Rollenden Landstrasse erforderlich.
Der Auf- und Ausbau eines hochwertigen Angebots einer Rollenden Autobahn ist nötig zur wirksamen Flankierung des Instruments der Alpentransitbörse. Folgende Faktoren hinsichtlich Kapazität, Qualität und Preis des Angebots sind ausschlaggebend:
- Kapazität: Die Höhe der angebotenen Stellplätze muss sich an der Differenz zwischen
der Zahl der Fahrten vor Einführung der Durchfahrtsrechte und dem Fahrtenziel von 650'000 Fahrten orientieren. Gemäss den erwarteten Prognosen ist dafür ein Stellplatzangebot von mindestens 350'000 Plätzen erforderlich. Die Möglichkeit, Fahrzeuge mit einer Eckhöhe von 4m zu transportieren, erschliesst als Kunden prinzipiell den gesamten Wagenpark, der gemäss den relevanten Vorschriften zur Fahrzeughöhe36 schweizerische Strassen benutzen darf. Eine Änderung der logistischen und produktionstechnischen Abläufe ist für die Kunden in keiner Weise notwendig, so dass der Grundsatz der Wahlfreiheit des Verkehrsträgers gewahrt bleibt. Die Rola ist unter diesen Gesichtspunkten als "Strassentransport" zu betrachten.
- Qualität: Ein vertaktetes Angebot der Rollenden Autobahn soll Wartezeiten an den
Terminals ausschliessen und den Transportunternehmungen Planungssicherheit ermöglichen. Unter Rücksichtnahme auf die vorhandenen Trassenkapazitäten ist ein stündliches Angebot zu favorisieren. Auf der Gotthard-Achse sind zwischen Basel und Chiasso Fahrzeiten von 4,5 Stunden (Bergstrecke) und 3,5 Stunden (Basistunnel), auf der Lötschberg-Simplon-Achse sind Fahrzeiten zwischen Basel und Domodossola von 4 Stunden anzustreben.
Bereitstellung von Infrastrukturkapazitäten für die Rollende Landstrasse
Der Ausbau des Angebots der Rollenden Landstrasse beinhaltet den Bau oder die Erweiterung von Terminalanlagen der Rola. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mit Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels und des Gotthard-Basistunnels ausreichende Trassenkapazitäten für die Umsetzung eines Stellplatzangebots in der beschriebenen Form beste-
36 Vgl. Artikel 66 der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962, SR 741.11.