Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 95 von 169

vertaktetes Angebot müssen möglich werden. Gleichzeitig müssen verbesserte Zugumläufe ein Angebot zu reduzierten Produktionskosten ermöglichen. Für die Jahre 2010 bis zum Zeitpunkt nach der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels ist eine schrittweise Steigerung des Angebots bis zu einem Stellplatzangebot von 200'000 bis zu 400'000 Stellplätzen anzupeilen. Zur Flankierung der Alpentransitbörse sollte das Angebot an Stellplätzen soweit ausgebaut werden, dass damit zumindest die Differenz zwischen der Zahl der bei Einführung der Alpentransitbörse gegebenen Fahrten schwerer Güterverkehrsfahrzeuge und der Zahl der definierten Durchfahrtsrechte abgedeckt werden kann. Die alpenquerenden Strassentransporte, die mit Einführung der Alpentransitbörse über keine Durchfahrtsrechte mehr verfügen, können so vollständig mit der Rollenden Landstrasse transportiert werden.

Dafür müssen gegebenenfalls neue Relationen mit neuen Abfahrtspunkten und Terminalstandorten geprüft werden. Im Vordergrund stehen dabei Rola-Verbindungen mit einer Durchquerung der Schweiz von Grenze zu Grenze. Für die Lötschberg-Simplon-Achse sind Verbindungen zwischen Basel bzw. Weil am Rhein / Umgebung und Domodossola zu prüfen. Nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels ist der Ausbau des Angebots der Rollenden Landstrasse auch auf der Gotthard-Achse möglich. Für die Gotthard-Achse sind dann Verbindungen zwischen Basel bzw. Weil am Rhein / Umgebung sowie Chiasso zu prüfen.

Mit Erreichen der letzten Stufe der LSVA und den Fahrzeitgewinnen bei Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels ist eine Anhebung der Preise für die Rola-Fahrt zu prüfen. Zusammen mit den Produktivitätsfortschritten ist damit eine Absenkung der Abgeltungen je Stellplatz verbunden. Von einem kostendeckenden oder annähernd eigenwirtschaftlichen Angebot der Rollenden Landstrasse kann erst bei Einführung von Durchfahrtsrechten ausgegangen werden, da in Folge der höheren Strassenpreise auch die Preise für den Rola-Transport deutlich angehoben werden können. Mit einem Ausbau der Rollenden Landstrasse sollen keinesfalls die Abgeltungen für den kombinierten Verkehr vom UKV zur Rollenden Landstrasse anteilsmässig verschoben werden, so dass für den UKV weniger Abgeltungsmittel eingesetzt werden könnten. Vielmehr darf aufgrund der Fahrzeitgewinne, verbesserter Rollmaterialumläufe und anderer Produktivitätsfortschritte gegenüber heute nicht mit einer Erhöhung der Summe der Betriebsabgeltungen für die Rollende Landstrasse gerechnet werden.

Angebotsgestaltung zur Flankierung der Alpentransitbörse

Von Seiten des Bundes sind die Anforderungen an die Ausgestaltung des Angebots (Zahl der Verbindungen, Fahrplan und Tarife) insbesonders im Lichte einer Flankierung des Instruments der Alpentransitbörse zu prüfen. Grundsätzlich soll der konkrete Betrieb aber in der Verantwortung der Operateure liegen. Bei ihnen wird das Angebot bestellt. Um eine beschleunigte Ausweitung der Stellplatzkapazitäten zu ermöglichen, hat der Bund vor allem in