Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 92Fedlex · Erläuternder Bericht

Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 92 von 169

Eine Gleichbehandlung des Binnenverkehrs führt aber zu einer überproportionalen Verteuerung der Transportkosten oder einer Kapazitätsverknappung, da die Alpenquerung für eine kurze Binnenfahrt prozentual stärker verteuert wird als für einen Langstreckenverkehr.

Bei Einführung einer Alpentransitabgabe bzw. der Versteigerung von Durchfahrtsrechten ist daher eine direkte Kompensation der betroffenen Kantone vorzusehen, über deren konkrete Ausgestaltung der Bundesrat zu entscheiden hat.

Über die Verwendung der Kompensation können die Kantone autonom entscheiden. Ziel ist eine Minimierung der Auswirkungen für die Wirtschaftsstruktur (im Besonderen der Produktionsstandorte) der betroffenen Regionen aufgrund veränderter Transportkosten.

4.2.3.2.5 Wettbewerb und Abgeltungen im alpenquerenden Verkehr

Stärkung des Marktes für kombinierten Verkehr durch finanzielle Förderung

Die finanzielle Förderung zur Stärkung und zum beschleunigten Wachstum des Kombiverkehrs-Marktes wird fortgeführt. Eine nachhaltige Verbesserung des Preisverhältnisses zwischen Strasse und Schiene ist weiterhin nur möglich, wenn durch die Beibehaltung und teilweise Intensivierung der Betriebsabgeltungen eine Senkung des Preises für Schienengüterverkehr erreicht werden kann. Die durch die verbesserte Schieneninfrastruktur möglichen Produktivitätsgewinne können zwar teilweise bereits für eine schrittweise Reduktion der Abgeltungen abgeschöpft werden. Die Produktivitätsgewinne sollen aber teilweise auch bei den Akteuren des Schienengüterverkehrs verbleiben, damit frei werdende Mittel zur Verlagerung weiterer Verkehre eingesetzt werden können. Daneben sind Betriebsabgeltungen zur Gewinnung von Neuverkehren einzusetzen, die direkt von der Strasse verlagert werden. Bevor sich der Strassengüterverkehr nicht verteuert, ist ein vollständiger Abbau der Abgeltungen zunächst nicht möglich, ohne dass dies massive Auswirkungen auf die verlagerten Verkehre hätte. In jeden Fall soll aber die Förderung des kombinierten Verkehrs auch weiterhin als Übergangsmassnahme betrachtet werden, für welche längerfristig ein Abbaupfad festzulegen ist. Mit Einführung von Durchfahrtsrechten auf der Strasse kann der schrittweise Abbau der Förderung beschleunigt eingeleitet werden.

Die Förderung des kombinierten Verkehrs in Form von Bestellungen bei den Operateuren des kombinierten Verkehrs erfolgt in nicht diskriminierender Weise. Für Relationen zwischen bestimmten Wirtschaftsgebieten gelten einheitliche maximale Abgeltungssätze. Fortschritte in der Produktivität führen im Zeitablauf zu einer stufenweisen Absenkung der Abgeltungssätze. Neuverkehre bedürfen regelmässig einer höheren Abgeltung als bestehende Verkehre, da für sie aufgrund des ungünstigen Preisverhältnisses ein Transport auf der Schiene bisher nicht in Frage kam. Hier sind im Rahmen der Weiterentwicklung der Bestellbedingungen besondere Anreize für Neuverkehre zu setzen. Die Abgeltungen für die Rollende