Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 98 von 169

kann. In diesem Sinne ist ein Ausbau der Rollenden Landstrasse nur als Flankierungsangebot im Zusammenhang mit der Einführung der Alpentransitbörse zu verstehen.

Das erhöhte Angebot einer Rollenden Autobahn beeinflusst auch die Wachstumspotentiale des unbegleiteten kombinierten Verkehrs. Durchgeführte Untersuchungen zeigen, dass eine Rollende Autobahn bestehenden UKV zwar nicht "kannibalisiert", sein Wachstumspotential aber schmälern kann. Dies vor allem dann, wenn aufgrund des qualitativ hochwertigen Rola-Angebots und der dadurch in Anspruch genommenen Kapazitäten der Schieneninfrastruktur für den UKV weniger qualitativ hochwertige Trassen zur Verfügung stehen.

Dieses Risiko ist aber in Kauf zu nehmen, um den Prozess der Verlagerung zu beschleunigen und die verlagerungspolitische Zielerreichung in Zusammenhang mit der Einführung einer Alpentransitbörse zu gewährleisten.

4.2.3.2.7 Sicherung ausreichender Terminalkapazitäten im In- und Ausland

Den Rahmen für die Förderung von Terminalkapazitäten durch den Bund bilden Mehrjahresprogramme. Für das Mehrjahresprogramm 2003 - 2008 ist ein Teil der insgesamt in Höhe von 207 Mio. Franken zur Verfügung stehenden Mittel durch bereits bewilligte Projekte beansprucht. Daneben sind auch noch Gesuche hängig. Im Rahmen der Gesuchsbehandlung wird die Förderwürdigkeit nach detaillierten Kriterien beurteilt. Nur Projekte, denen eine wichtige Bedeutung für die Engpassbeseitigung der Umschlagkapazitäten des kombinierten Verkehrs zukommt, können gefördert werden. Die Fortführung der Förderung im Rahmen des Verlagerungsprozesses ist notwendig. Eine Aufstockung des Kredits ist aber nicht vorgesehen.

Der Bund macht im Bereich des UKV keine Terminalplanung. Private Investoren erhalten nach Prüfung des Antrags eine Anschubfinanzierung, wobei jeder Investor mindestens 20 % Eigenmittel einbringen muss. Der Förderbeitrag des Bundes hängt von der Bewertung eines Projekts im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse ab. Hierbei sind der konkrete Bedarf für Investitionen und die erreichbare Verlagerungswirkung zentrale Kriterien. Die Mittel für Terminalneu- und -ausbauten werden nur gewährt, wenn die Projekte ohne Bundessubvention nicht realisiert würden, eine möglichst grosse alpenquerende Verlagerung bewirken, und unter Berücksichtigung der Investitionsbeiträge des Bundes innerhalb von 10 Betriebsjahren die Gewinnschwelle erreichen können.

Eine besondere Bedeutung kann der Finanzierung von Terminal-Standorten für die Rollende Landstrasse im Rahmen des Angebotsausbaus der Rollenden Landstrasse zukommen.