Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 97 von 169
hen. Für die Realisierung muss jedoch die Frage der Umsetzbarkeit mit den Infrastrukturbetreiberinnen vertieft abgeklärt werden. Dies betrifft unter anderem die Zusicherung von vertakteten Trassen. Der Ausbau der Rollenden Landstrasse kann wegen des Trassenbedarfs des unbegleiteten kombinierten Verkehrs wie auch des Verkehrsangebots im Personenverkehr punktuelle Ausbauten der Schieneninfrastruktur entlang der Nord-Süd-Achsen zur Erhöhung der Trassenkapazitäten bedingen. Die Analyse eines entsprechenden Handlungsbedarfs erfolgt im Rahmen der Erarbeitung der Vorlage zur "zukünftigen Entwicklung der Bahnprojekte" (ZEB, Gesamtschau).
Verhältnis von Rollender Landstrasse und unbegleitetem kombinierten Verkehr
Ein bedeutender Ausbau der Rollenden Landstrasse im Rahmen der Flankierung der Alpentransitbörse stellt eine Neuorientierung gegenüber der bisherigen Verlagerungspolitik im Rahmen der flankierenden Massnahmen dar. Die Rollende Landstrasse wurde bisher in erster Linie als Ergänzungsangebot für den kombinierten Verkehr gesehen, für die ein Umstieg in den unbegleiteten kombinierten Verkehr nicht in Betracht gezogen werden kann. Daran ändert sich grundsätzlich nichts. Der unbegleitete kombinierte Verkehr trägt auch künftig die Hauptverantwortung für die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene. Hingegen kommt der Rollenden Landstrasse nur im Zusammenhang mit der Einführung einer Alpentransitbörse eine grössere Bedeutung als bisher zu.
Der vorgeschlagene Ausbau der Rollenden Landstrasse ermöglicht eine Beschleunigung des Verlagerungsprozesses, indem auf Seiten der Transporteure keine Umstellung in den logistischen Produktionsprozessen erforderlich ist. Zugleich können durch eine Erhöhung des Stellplatzangebots die Umläufe des Rollmaterials optimiert werden, so dass die Kosten je Stellplatz deutlich reduziert werden können. Diese Potentiale sollen mit dem Angebotsausbau ausgeschöpft werden. Somit sind für den Ausbau der Rollenden Landstrasse keine zusätzlichen finanziellen Mittel erforderlich, die zulasten des UKV gehen würden.
Dabei darf nicht vergessen werden, dass die mittels eines Rola-Angebots erreichbare Verlagerung von der Strasse auf die Schiene nur eine Insellösung darstellt und nicht als nachhaltige Verlagerung im Sinne eines Systemwechsels vom rein strassengebundenen zu einem mehrheitlich schienengebundenen bzw. intermodalen Güterverkehr zu betrachten ist. Während der unbegleitete kombinierte Verkehr mit einer meist dauerhaften Umstellung der gesamten Transportorganisation und -abläufe verbunden ist, gewinnt die Bereitstellung eines Rola-Angebots seine Attraktivität vor allem durch die strassenseitigen Rahmenbedingungen (Mauten, andauernde Kapazitätsengpässe, Nachtfahrverbot, LSVA, Alpentransitbörse usw.). Die Nutzung der Rola ist daher von der Dauerhaftigkeit anderer Faktoren abhängig. So zeigt das Beispiel Österreich wie eine erfolgreiche Rola aufgrund veränderter strassenseitiger Rahmenbedingungen (Wegfall des Ökopunktesystems) innert kürzester Frist "eingehen"