Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 93 von 169

Landstrasse können demgegenüber durch verbesserte Zugumläufe und damit verbundene Produktionsoptimierungen voraussichtlich überproportional reduziert werden.

Abschätzung der Höhe der Abgeltungen für den kombinierten Verkehr

Gemäss Modellrechnungen müssen für das Erzielen einer maximalen Verlagerungswirkung die in der Summe eingesetzten Mittel für die Förderung des kombinierten Verkehrs schrittweise bis 2017 angehoben werden. Es sind Bundesmittel für Betriebsabgeltungen von 250 bis 300 Mio. Franken pro Jahr notwendig. Diese Anhebung ist nicht durch eine Erhöhung der Abgeltungssätze je verlagerter Sendung bedingt, sondern aufgrund des vielfach grösseren Volumens an finanziell geförderten Transporten. Mit Einführung der Alpentransitbörse ist eine deutliche Reduktion dieser Fördermittel vorgesehen.

Im Detail heisst dies, dass im Rahmen des dargelegten Verlagerungskonzepts bis 2015 mit jährlich maximal 300 Mio. Franken 1'050'000 bis 1'200'000 Sendungen im alpenquerenden Schienengüterverkehr ermöglicht werden sollen, während dank einer Fördersumme von 203 Mio. Franken im Jahr 2004 rund 680'000 alpenquerende Sendungen im kombinierten Verkehr transportiert werden konnten. Im Durchschnitt wird bis 2015 so die einzelne verlagerte Sendung mit deutlich weniger Abgeltungen gefördert werden, als dies heute der Fall ist. Die Absenkung des Abgeltungsniveaus soll kontinuierlich in kleinen Schritten erfolgen. Diese Reduktion muss über Produktivitätsfortschritte auf Seiten der Akteure im kombinierten Verkehr kompensiert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neu von der Strasse verlagerte Sendungen tendenziell eine höhere Abgeltung benötigen als Sendungen, die aufgrund der bestehenden Förderung bereits intermodal transportiert werden. Eine über die allgemeine Produktivitätsentwicklung hinaus gehende Absenkung würde mit der Gefahr der Rückverlagerung dieser Verkehre auf die Strasse einhergehen.

Eine deutlichere Reduktion der Abgeltungen wäre nur mit Einführung einer Alpentransitbörse möglich, ohne dass mit einer Rückverlagerung zu rechnen ist. Mit Einführung der Alpentransitbörse werden die Kapazitäten im alpenquerenden Strassengüterverkehr verknappt. Die Transporteure sind in der Folge auf die Nutzung der Schienenkapazitäten angewiesen. Das Preisverhältnis zwischen Strasse und Schiene verschiebt sich deutlich zugunsten des Schienengüterverkehrs. Diese Verbesserungen müssen zum schrittweisen Abbau der Betriebsabgeltungen für den begleiteten wie unbegleiteten kombinierten Verkehr genutzt werden.

Konventioneller Schienengüterverkehr, Wagenladungsverkehr

Eine gezielte Förderung des alpenquerenden Wagenladungsverkehrs ist wie bisher nicht vorgesehen. Der konventionelle Schienengüterverkehr ist aus logistischer Sicht her nicht in