Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 94Fedlex · Erläuternder Bericht
Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 94 von 169
der Lage, bedeutende zusätzliche Verlagerungs-Kapazitäten aufzubauen. Hierfür sind intermodale Transportketten erforderlich.
Es sind keine weiteren Massnahmen vorgesehen, welche den alpenquerenden Wagenladungsverkehr ertragsseitig besonderem Druck aussetzen würden. Der Prozess der Erhöhung der Gewichtslimiten wurde durch die Massnahme der Trassenpreissubventionen abgefedert und ist bis 2008 abgeschlossen. Die Erhöhung der LSVA und bereits realisierte Produktivitätsfortschritte ermöglichen dem Wagenladungsverkehr die Behauptung seiner Bedeutung im alpenquerenden Bereich. Eine Fortführung bzw. Wiedereinführung der Trassenpreissubventionen für den Wagenladungsverkehr ist als Verlagerungsmassnahme daher nicht vorgesehen.
Trassenpreise für den Schienengüterverkehr
Die Trassenpreise für den Güterverkehr stellen - wie auch die Verfügbarkeit von Trassenkapazitäten - eine wichtige Rahmenbedingung für den Schienengüterverkehr dar. Die politisch geführte Diskussion über allfällig notwendige Anpassung der Trassenpreise an veränderte intermodale Marktverhältnisse muss im Rahmen der Vorlagen zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Bahnmarkt geführt werden. Werden Änderungen im Niveau der Trassenpreise für den Schienengüterverkehr vorgenommen, haben diese in der Folge auch unmittelbar Auswirkungen auf die Höhe der finanziellen Förderung des kombinierten Verkehrs. Die obigen Abschätzungen gehen vom heutigen Trassenpreissystem aus. Aber selbst eine deutliche Reduktion der Trassenpreise für den Güterverkehr würde die Abgeltungen für den kombinierten Verkehr nicht überflüssig machen, da bereits heute ein deutlicher Teil der Züge des kombinierten Verkehrs höhere Abgeltungen erhält, als an Trassenpreisen zu entrichten ist. Ertragsausfälle der Infrastrukturbetreiberinnen infolge einer solchen Reduktion der Trassenpreise müssten in jedem Fall entsprechend kompensiert werden.
4.2.3.2.6 Ausbau des Angebots der Rollenden Landstrasse
Das Angebot der Rollenden Landstrasse soll im Zusammenhang mit der Einführung der Alpentransitbörse so ausgebaut werden, dass ausreichende Kapazitäten für den notwendigen Verlagerungsprozess bestehen. Langfristig muss das Angebot so "gross" und qualitativ so "gut" sein, dass eine Alpentransitbörse in geeigneter Weise flankiert werden kann. Zwischen der Nutzung der Rollenden Landstrasse und der reinen Strassennutzung besteht für die Transporteure bei der Alpenquerung aus logistischer Sicht kein Unterschied, wenn keine Einbussen in Preis, Kapazität und Qualität hingenommen werden müssen.
In den kommenden Jahren ist daher eine schrittweise Erhöhung des Angebots der Rollenden Landstrasse anzustreben. Dabei müssen die Produktivitätseffekte durch die Eröffnung der NEAT-Basistunnel zum Tragen kommen. Schnellere Verbindung und ein weitgehend