Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/115: Bericht der Expertenkommission „Um- und Durchsetzung der Steuerharmonisierung“ · 17 Seiten
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darauf gestützte Rechtsanwendungspraxis auf die Vereinbarkeit mit dem StHG hin überprüfen und dann zuhanden des betroffenen Kantons eine Stellungnahme abgeben, welche dieser akzeptieren oder verwerfen kann.
- Zur zweiten Phase (justizielles Verfahren): Der Übergang vom nichtstreitigen Kontrollverfahren (erste Phase) zur richterlichen Überprüfung (zweite Phase) ist am ehesten mit der aus dem Strafprozess bekannten Überweisung zu vergleichen: die Kontrollkommission, die einen Fall untersucht und eine rechtliche Stellungnahme abgegeben hat, überweist diesen Fall aus eigener Initiative oder auf Begehren des betroffenen Kantons oder der Eidg. Steuerverwaltung an die letzte kantonale Gerichtsinstanz, wenn sich ein rechtskonformer Zustand im nichtstreitigen Kontrollverfahren nicht herstellen lässt.
• Beschwerderecht beim Bundesgericht: Neben dem betroffenen Kanton und der Eidg. Steuerverwaltung soll auch die Kontrollkommission den Entscheid der letzten kantonalen Gerichtsinstanz mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht weiterziehen können.
• Möglichkeit der staatsrechtlichen Klage des Bundes in Fällen, wo ein Kanton eine Vorschrift oder Praxis weiterhin anwendet, obwohl er deren Unvereinbarkeit mit dem StHG im Kontrollverfahren anerkannt oder einen entsprechenden Entscheid des zuständigen kantonalen Gerichts nicht an das Bundesgericht weitergezogen hat.
An ihrer Sitzung vom 5. Juli 2004 hat die KHSt vom Bericht der Expertenkommission samt Anhängen zustimmend Kenntnis genommen. Am 7. September 2004 hat sich auch die FDK mit 20 gegen 1 Stimme für eine Kontrollkommission zur Steuerharmonisierung im Sinne der Expertenkommission und der KHSt ausgesprochen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. April 2005 die Vorschläge der Expertenkommission unterstützt. Dabei rief er in Erinnerung, dass es sich bei der Steuerharmonisierung um einen Verfassungsauftrag handelt. Er eröffnete ein Vernehmlassungsverfahren zu den Vorschlägen der Expertenkommission betreffend Änderung des StHG im Sinne der Schaffung einer Kontrollkommission zur Steuerharmonisierung. Aufgrund der Ergebnisse dieses Vernehmlassungsverfahrens wird der Bundesrat in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen das weitere Vorgehen beschliessen und dem Parlament gegebenenfalls eine Botschaft sowie einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Steuerharmonisierung vorlegen.
1.2 Dauer des Vernehmlassungsverfahrens
Die Frist für das Einreichen der Vernehmlassungsantworten dauerte vom 13. April 2005 bis zum 15. August 2005. Eine Übersicht über die eingegangenen Vernehmlassungen findet sich unter Ziffer 2.