Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/115: Bericht der Expertenkommission „Um- und Durchsetzung der Steuerharmonisierung“ · 17 Seiten
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5.4 Vernehmlassungen der Spitzenverbände
Das zweistufige Kontrollverfahren wird von 3 Spitzenverbänden (SGB, KV, Travail.Suisse) gutgeheissen. Drei Spitzenverbände (economiesuisse, SGV, SBV) nehmen keine Stellung, da sie die Kommission oder die Vorlage als ganzes ablehnen.
5.5 Vernehmlassungen der übrigen Vernehmlassungspartner
Das zweistufige Verfahren wird von zwei Organisationen gutgeheissen (FER, VEB), wobei die FER darauf hinweist, dass sie die Kommission grundsätzlich ablehnt, während der VEB fordert, dass die Kommission effizient zu arbeiten hätte. Sechs Organisationen (HEV, KGL, IH, STV, TK, ZVDS) lehnen das Verfahren ab, weil exzessiv vom Rechtsweg Gebrauch gemacht würde, dies hohe Kosten verursachen würde, das Verfahren nicht mit der schweizerischen Rechtsordnung vereinbart werden könne, die sechsmonatige Frist zu kurz sei, das Präsidium nicht vom Bund gestellt werden dürfe und die Kommission nicht als unabhängig erscheine. Zwei Organisationen (Centre Patronal, StSK) haben keine Stellung genommen.
6 Fragen an die Kantonsregierungen
Fragen nur an die Kantonsregierungen:
Wir wären Ihnen dankbar für Ihre Stellungnahme zu den von der Expertenkommission gemachten Empfehlungen, die nicht die Kontrollkommission betreffen, sondern sich auf die Themen unter den Ziffern 3.3.1, 3.3.2, 3.3.3 des Expertenberichts beziehen.
3.3.1: Mitarbeit der Kantone im Hinblick auf den Aufbau einer statistischen Daten-
basis
3.3.2: Intensivierung des Informationsaustausches zwischen kantonalen und eid-
genössischen Steuerbehörden
3.3.3: Anstrengungen im Hinblick auf eine genauere Definition der kantonalen Au-
tonomie (z.B. ständiges Sekretariat der SSK)
3.3.1: Zu einer Mitarbeit im Hinblick auf den Aufbau einer statistischen Datenbasis äusserten sich zehn Kantone positiv (AR, BS, GE, GL, LU, NW, SG, SH, SZ, TI). Weitere sieben Kantone (AG, BL, GR, OW, SO, UR, ZG) befürworten das Vorhaben, sofern kein übermässiger finanzieller oder personeller Mehraufwand entsteht und den Kantonen eine genügend grosse Übergangsfrist zur EDV-Anpassung gewährt wird. Ein Kanton (TG) lehnt die gemeinsame Datenbasis aus datenschutzrechtlichen Gründen ab, acht Kantone haben keine Stellung genommen.