Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/115: Bericht der Expertenkommission „Um- und Durchsetzung der Steuerharmonisierung“ · 17 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 14Fedlex · Ergebnisbericht
8.2 Zur Schaffung einer Kontrollkommission nach Vorschlag der Experten-
kommission
Frage: Befürworten Sie die Schaffung einer Kontrollkommission, so wie sie vorgeschlagen wird ?
Das Bundesgericht erachtet ein administratives Kontrollverfahren (wie auch ein nachfolgendes zweistufiges Justizverfahren) als mögliche Massnahme zur Vereinheitlichung der Praxis in den Kantonen.
Eine knappe Mehrheit der Kantone (14) befürwortet die Schaffung der vorgeschlagenen Kontrollkommission vorbehaltlos. Weitere acht Kantone sprechen sich für die Kontrollkommission aus, wünschen aber gewisse Änderungen (siehe Anhang). Vier Kantone (AI, AR, GE, TI) lehnen die Schaffung einer Kontrollkommission ab, unter dem Hinweis, dass die bestehende Aufsichtsbefugnis des Bundes ausreichen würde.
Die linken Parteien (SP, Grüne) befürworten die Schaffung der Kontrollkommission. Die bürgerlichen Parteien (CVP, FDP, SVP) lehnen die Kontrollkommission ab, da die aufgezeigte Kontrolllücke bewusst in Kauf genommen worden sei, resp. keine Kompetenzverlagerung zu Gunsten des Bundes stattfinden soll und die Kommission als Eingriff in die kantonale Autonomie beurteilt wird.
Von den Spitzenverbänden befürwortet die Hälfte (SGB, KV, Travail.Suisse) die Schaffung einer Kontrollkommission. Ablehnend äussern sich drei Spitzenverbände (SBV, economiesuisse, SGV), wobei die SBV dies damit begründet, dass eine Kompetenzverlagerung hin zum Bund zu verhindern sei. Ausserdem stehe der Nutzen in keinem Verhältnis zum Aufwand. Die economiesuisse und der SGV, die bereits das Prinzip der Kontrolle der Harmonisierung ablehnen, sind entsprechend gegen die Schaffung einer Kontrollkommission.
Bei den übrigen Vernehmlassungsteilnehmern spricht sich eine Minderheit (VEB, StSK) für die Kontrollkommission aus, unter der Bedingung, dass diese unabhängig sein müsse, dass bei der Zusammensetzung auch Leute aus der Praxis berücksichtigt würden und dass diese klare Kompetenzen erhalte. Eine Mehrheit (FER, HEV, ZVDS) spricht sich gegen die Schaffung einer Kontrollkommission aus, da dieses Konstrukt der schweizerischen Rechtsordnung fremd sei, das Anzeigerecht eines Kantons gegenüber anderen Kantonen abgelehnt wird oder die Einführung der abstrakten Normenkontrolle in den Kantonen abgelehnt wird. Die fünf Vernehmlassungsteilnehmer, die bereits das Prinzip der Kontrolle der Harmonisierung verwerfen (Centre Patronal, KGL, IH, STV, TK), sind entsprechend gegen die Schaffung einer Kontrollkommission.
8.3 Zur Abwicklung des Verfahrens in zwei Phasen
Frage: Unterstützen Sie die Abwicklung des Kontrollverfahrens in zwei verschiedenen Phasen, von denen nur die zweite gerichtlicher Natur ist ?
Nach Auffassung des Bundesgerichts stellt der Vorschlag eines administrativen Kontroll- und eines allenfalls nachfolgenden zweistufigen Justizverfahrens eine Möglichkeit zur Vereinheitlichung der Praxis in den Kantonen dar. Zum vorge-