Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/115: Bericht der Expertenkommission „Um- und Durchsetzung der Steuerharmonisierung“ · 17 Seiten

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fürwortet das Prinzip, sofern Steuersätze, -tarife und -freibeträge, sowie die Steuerpraxis in der Kantonsautonomie verbleiben. Zwei Spitzenverbände (economiesuisse, SGV) sind der Ansicht, dass die bestehenden Organe genügen und eine Kompetenzverschiebung zugunsten des Bundes abzulehnen ist.

3.5 Vernehmlassungen der übrigen Vernehmlassungspartner

Das Prinzip der Kontrolle der Steuerharmonisierung befürworten vier Organisationen (HEV, VEB, StSK und ZVDS). Eine Organisation (FER) befürwortet zwar das Prinzip, beurteilt die bestehenden Kontrollen aber als ausreichend. Fünf Organisationen (Centre Patronal, KGL, IH, STV und TK) lehnen eine Kontrolle ab, da die Lücke bewusst in Kauf genommen worden sei, eine allfällige Kontrolle von den Kantonen auszugehen habe und der Kantonswettbewerb nicht eingeschränkt werden dürfe.

4 Schaffung einer Kontrollkommission gemäss Vorschlag der Expertenkommission

Frage: Befürworten Sie die Schaffung einer Kontrollkommission, so wie sie vorgeschlagen wird ?

4.1 Vernehmlassung des Schweizerischen Bundesgerichts

Das Bundesgericht erachtet, angesichts der beschränkten Wirksamkeit des heutigen Beschwerderechts der Eidgenössischen Steuerverwaltung bei einer die Steuerpflichtigen begünstigenden kantonalen Praxis, den Vorschlag eines administrativen und eines allenfalls nachfolgenden zweistufigen Justizverfahrens als Möglichkeit zur Vereinheitlichung der Praxis in den Kantonen. Es gibt jedoch im Sinne eines Vorbehalts zu bedenken, dass die Durchsetzung der Steuerharmonisierung keine rein bundesrechtliche Angelegenheit sei, weil Bund und Kantone sich in den Vollzug teilen und die Harmonisierungsbestrebungen der Kantone berücksichtigt werden müssen. Im Vordergrund dürften politische und aufsichtsrechtliche Massnahmen stehen. Ausserdem sei der Justizweg für die Vollzugssteuerung von beschränkter Wirkung, weil die Umsetzung bundesgerichtlicher Urteile nicht dem Bundesgericht, sondern den Kantonen bzw. den Kantonsregierungen und dem Bundesrat obliegt.

4.2 Vernehmlassungen der Kantone

Die Schaffung der vorgeschlagenen Kontrollkommission wird von 14 Kantonen vorbehaltlos befürwortet. Acht weitere Kantone (BL, GR, NW, OW, TG, VD, VS, ZH) geben grundsätzlich ihre Zustimmung, wobei jedoch moniert wird, dass die Zusammensetzung der Kommission dem Bund kein Übergewicht verleihen sollte, dass die Heilungsfrist von sechs Monaten zu kurz sei, und dass keine abstrakte Normenkontrolle in den Kantonen eingeführt werden sollte.