Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/115: Bericht der Expertenkommission „Um- und Durchsetzung der Steuerharmonisierung“ · 17 Seiten
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3 Prinzip der Kontrolle der formellen Steuerharmonisierung
Frage: Unterstützen Sie das Prinzip der Kontrolle der Steuerharmonisierung, insbesondere in den Fällen einer dem StHG widersprechenden Regelung zu Gunsten der Steuerpflichtigen ?
3.1 Vernehmlassung des Schweizerischen Bundesgerichts
Das Bundesgericht erachtet den Vorschlag der Expertenkommission, Vorschriften des kantonalen Rechts oder eine kantonale Praxis - losgelöst von einer konkreten Steuerveranlagung - in einem administrativen Kontrollverfahren und allenfalls nachfolgenden zweistufigen Justizverfahren auf ihre Vereinbarkeit mit dem StHG zu überprüfen, als eine Möglichkeit, um die Praxis in den Kantonen zu vereinheitlichen.
3.2 Vernehmlassungen der Kantone
Das Prinzip der Kontrolle der Steuerharmonisierung wird von 23 Kantonen vorbehaltlos unterstützt. Ein Kanton (BL) äussert sich zwar grundsätzlich positiv zum Prinzip der Kontrolle der Steuerharmonisierung, bringt aber Vorbehalte zum Respekt der Kantonsautonomie und zur Wahrung verfassungsrechtlicher und staatspolitischer Prinzipien an.
Gegen das Prinzip der Kontrolle der Steuerharmonisierung sprechen sich zwei Kantone (AR und GE) aus. Ihrer Ansicht nach reichen die Interventionsmöglichkeiten des Bundes aus; Sollten die Interventionsmöglichkeiten überarbeitet werden, so müssten klarere Abgrenzungen zwischen politischen und verwaltungsrechtlichen Massnahmen getroffen werden, als dies beim vorliegenden Vorschlag der Fall sei (GE).
3.3 Vernehmlassungen der Parteien
Das Prinzip der Kontrolle der Steuerharmonisierung wird von drei Parteien (CVP, Grüne und SP) vorbehaltlos unterstützt. Eine Partei (FDP) befürwortet eine Kontrolle der Steuerharmonisierung, wobei jedoch die Kompetenz dazu ausschliesslich bei den Kantonen liege. Eine weitere Partei (SVP) lehnt die Schaffung einer Kontrollkommission ab, da dies in die Finanz- und Organisationsautonomie der Kantone eingreife, zu einer materiellen Harmonisierung führe sowie langwierige und kostspielige Rechtsverfahren zur Folge habe. Ausserdem seien die bestehenden Mittel zur Kontrolle ausreichend.
3.4 Vernehmlassungen der Spitzenverbände
Das Prinzip der Kontrolle der Steuerharmonisierung unterstützen drei Spitzenverbände (SGB, KV, Travail.Suisse) vorbehaltlos. Ein Spitzenverband (SBV) be-