Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/115: Bericht der Expertenkommission „Um- und Durchsetzung der Steuerharmonisierung“ · 17 Seiten

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3.3.2: Eine Intensivierung des Informationsaustausches zwischen kantonalen und eidgenössischen Steuerbehörden befürworten zehn Kantone ohne weiteres (AR, BS, GE, LU, NW, OW, SG, SH, SZ, TI). Drei Kantone (AG, GL, UR) sind dem Vorhaben nur dann positiv gesinnt, wenn der Aufwand möglichst gering ausfällt, oder sich der Austausch auf letztinstanzliche kantonale Entscheide beschränkt. Fünf Kantone (BL, GR, SO, TG, ZG) lehnen das Vorhaben ab unter dem Hinweis auf den bereits heute gewährten Informationszugang. Acht Kantone habe keine Stellung genommen.

3.3.3: Gegenüber Anstrengungen im Hinblick auf eine genauere Definition der kantonalen Autonomie sind 13 Kantone positiv gesinnt (AG, AR, BS, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TI, ZG). Zwei Kantone (GE und UR) befürworten dies nur dann, wenn dabei die Kantonsautonomie nicht weiter beschränkt wird und übertriebene Kosten vermieden werden. Zwei Kantone (GL und TG) lehnen den Vorschlag ab, neun Kantone haben dazu keine Stellung genommen.

7 Finanzielle Auswirkungen

7.1 Erkenntnisse der Expertenkommission

Nach den Schätzungen der Expertenkommission würden sich die Kosten - unter der Annahme, dass die aus höchstens 7 Mitgliedern zusammengesetzte Kontrollkommission etwa sechs Sitzungen pro Jahr abhält (unterstützt durch ein ständiges Sekretariat mit 2 Juristen), - auf ca. CHF 500'000.-- belaufen. Die Expertenkommission spricht sich dafür aus, dass die Organisation des Sekretariats offen und flexibel ausgestaltet werden soll. Aus Kosten- und personalpolitischen Gründen ist es empfehlenswert, wenn das Sekretariat einer bestehenden Institution mit geeigneter Infrastruktur angegliedert würde. Die daraus möglichen Synergien und die Reduktion der Infrastrukturkosten würden sich arbeitsstrategisch und finanziell positiv auswirken. Diese Regelung würde nicht gegen die Unabhängigkeit der Kontrollkommission verstossen, da einzig deren Mitglieder eine Stellungnahme betreffend das Vorliegen einer StHG-Widrigkeit abgeben können.

An der Finanzierung der Kontrollkommission und ihres ständigen Sekretariats hätten sich die Kantone und der Bund paritätisch zu beteiligen.

7.2 Vernehmlassungsantworten

Wenige Vernehmlassungsteilnehmer haben sich zu den finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Massnahmen geäussert. Von einigen Teilnehmern (AG, OW, SO, UR, ZG; Hauseigentümerverband) wurde betont, dass es wichtig sei, grundsätzlich kostengünstige Lösungen anzustreben, sei dies nun im Zusammenhang mit der Kontrollkommission, oder im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit der Kantone im Bereich einer Datenbasis, eines Informationsaustausches oder eines ständigen SSK-Sekretariats.