Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/115: Bericht der Expertenkommission „Um- und Durchsetzung der Steuerharmonisierung“ · 17 Seiten

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schlagenen Justizverfahren schlägt es Präzisierungen vor. Es wendet sich aber gegen die Öffnung eines zusätzlichen Rechtswegs der staatsrechtlichen Klage.

Die Kantone stellen sich zu ca. einem Drittel (BE, BS, FR, GL, JU, LU, NE, SG, UR) vorbehaltlos hinter das Kontrollverfahren, welches als zweite Stufe eine gerichtliche Kontrolle vorsieht. Bei gewissen Abänderungen des Verfahrens befürworten weitere 14 Kantone das Verfahren (siehe Anhang). Ein Kanton (TI) beurteilt das vorgeschlagene Verfahren als zu aufwändig und lehnt es deshalb ab. Zwei Kantone (AI, AR) haben keine Stellung genommen.

Bei den Parteien befürwortet die SP das Verfahren vorbehaltlos, die Grünen sind ebenfalls einverstanden, regen aber an, dass die ESTV zur Erhebung der staatsrechtlichen Klage nach Art. 73d StHG befugt sein sollte, und dass jeder steuerpflichtigen Person ebenfalls ein Anzeigerecht zustehen sollte, wobei die Kommission aber keine Eintretenspflicht hätte. Drei Parteien (CVP, FDP, SVP) haben zu dieser Frage keine Stellung genommen, weil sie entweder die Vorlage als Ganzes, oder die Kontrollkommission im Speziellen ablehnen.

Drei Spitzenverbände (SGB, KV, Travail.Suisse) stehen dem vorgeschlagenen Verfahren positiv gegenüber. Drei Spitzenverbände äusserten sich nicht zu dieser Frage, da sie die Kommission oder die Vorlage als Ganzes ablehnen.

Von den übrigen Vernehmlassungsteilnehmern beurteilt nur eine kleine Minderheit (FER, VEB) das Verfahren als grundsätzlich vernünftig. Dabei ist aber zu beachten, dass die FER die Kommission als überflüssig erachtet und der VEB betont, dass die Kommission speditiv und effizient zu arbeiten habe. Die Mehrheit der übrigen Vernehmlassungsteilnehmer (HEV, KGL, IH, STV, TK, ZVDS) spricht sich gegen das vorgeschlagene Verfahren aus (siehe Anhang). Zwei Organisationen haben keine Stellung genommen (Centre Patronal [lehnt Kommission ab]; StSK).

8.4 Zu den Fragen an die Kantonsregierungen

Frage 3a): Mitarbeit der Kantone im Hinblick auf den Aufbau einer statistischen Datenbank

Eine starke Mehrheit beantwortet die Frage positiv, wobei sieben Kantone (AG, BL, GR, OW, SO, UR, ZG) auf Folgendes Wert legen: der Mehraufwand muss sich in Grenzen halten, die Kantone müssen die Wahlfreiheit bei der EDV-Beschaffung behalten, es ist eine lange Übergangsfrist vorzusehen. Ein Kanton (TG) lehnt die Mitarbeit aus datenschutzrechtlichen Gründen ab. Acht Kantone (AI, BE, FR, JU, NE, VD, VS, ZH) haben keine Stellung genommen.

Frage 3b): Intensivierung des Informationsaustausches zwischen kantonalen und eidgenössischen Steuerbehörden

Die Hälfte der Kantone hat sich positiv zum Vorhaben geäussert, wobei drei Kantone (AG, GL, UR) festhalten, dass das Vermeiden überteuerter Lösungen Voraussetzung sei, resp. sich der Informationsaustausch auf letztinstanzliche kantonale Entscheide zu beschränken habe. Fünf Kantone (BL, GR, SO, TG, ZG) lehnen den Vorschlag ab unter dem Hinweis auf den bereits heute gewährten In-