Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/115: Bericht der Expertenkommission „Um- und Durchsetzung der Steuerharmonisierung“ · 17 Seiten
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Andere Teilnehmer monieren, dass die Kontrollkommission zu viel koste (TI), resp. dass die von der Expertenkommission vorgetragenen finanziellen Aufwendungen unrealistisch tief seien (SVP; KGL, STV, TK).
8 Zusammenfassung der Ergebnisse
8.1 Zum Prinzip der Kontrolle der formellen Steuerharmonisierung
Frage: Unterstützen Sie das Prinzip der Kontrolle der Steuerharmonisierung, insbesondere in den Fällen einer dem StHG widersprechenden Regelung zu Gunsten der Steuerpflichtigen ?
Das Bundesgericht teilt die Auffassung der Expertenkommission in Bezug auf die beschränkte Wirksamkeit des heutigen Beschwerderechts der ESTV bei einer die Steuerpflichtigen begünstigenden kantonalen Praxis. Es erblickt im Vorschlag eines Kontrollverfahrens eine Möglichkeit, um die Praxis in den Kantonen zu vereinheitlichen.
Von den Kantonen ist eine überwiegende Mehrheit im Prinzip dafür, dass die Steuerharmonisierung wie von der Expertenkommission vorgeschlagen kontrolliert wird. Ein Kanton (BL) ist zwar dafür, äussert aber Vorbehalte zum Respekt der Kantonsautonomie. Zwei Kantone (AR, GE) lehnen eine Kontrolle der Steuerharmonisierung prinzipiell ab, da die Interventionsmöglichkeiten des Bundes genügen und die Aufgaben zwischen Politik, Verwaltung und Justiz nicht vermischt werden sollen.
Bei den Parteien unterstützt eine Mehrheit (SP, Grüne, CVP,) das Prinzip der Kontrolle der Steuerharmonisierung. Eine weitere Partei (FDP) stellt sich grundsätzlich hinter eine Kontrolle der Harmonisierung, teilt die Kompetenz aber ausschliesslich den Kantonen zu. Die SVP befürwortet das Prinzip der Kontrolle der Steuerharmonisierung nicht.
Von den Spitzenverbänden unterstützt ungefähr die Hälfte (SGB, KV, Travail.Suisse) das Prinzip der Kontrolle der formellen Steuerharmonisierung ohne Vorbehalte. Ein weiterer Spitzenverband (SBV) befürwortet eine Kontrolle zwar grundsätzlich, sofern die Kantonsautonomie für Steuersätze, Tarife und Freibeträge sowie Steuerpraxen gewahrt wird. Eine Minderheit (economiesuisse, SGV) lehnt eine Kontrolle der Steuerharmonisierung ab, da die bestehenden Organe bereits genügen würden, keine Kompetenzverschiebung zu Gunsten des Bundes stattfinden dürfe und die Kantonsautonomie nicht zu schwächen sei.
Von den übrigen Vernehmlassungsteilnehmern befürwortet etwas weniger als die Hälfte (HEV, VEB, StSK, ZVDS) das Prinzip der Kontrolle vorbehaltlos. Eine Organisation (FER) befürwortet das Prinzip der Kontrolle, beurteilt aber die bestehenden Kontrollen als ausreichend. Ausserdem weist sie darauf hin, dass die im Bericht aufgezeigte Lücke durchaus bewusst in Kauf genommen wurde. Eine knappe Mehrheit (Centre Patronal, KGL, IH, STV, TK) lehnt eine Kontrolle der Harmonisierung im vorgeschlagenen Sinne ab, da der Wettbewerb nicht beschränkt werden dürfe. Auch diese Organisationen weisen darauf hin, dass die Lücke bewusst in Kauf genommen wurde, und dass die bestehenden Kontrollmittel genügen.