Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/2: Teilrevision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG): Genehmigung kantonaler Erlasse, Information über Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Ausland · 14 Seiten

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− Orientierung der Drittkantone;

− Grundzüge des Verfahrens in nichtstreitigen Fällen;

− Grundzüge des Verfahrens in streitigen Fällen;

− Delegationsnorm für den Erlass von ergänzenden Bestimmungen auf

Verordnungsstufe.

1.5.2 Die gesetzliche Neuregelung im Parlamentsgesetz

Im Rahmen einer Ergänzung des Parlamentsgesetzes werden die Grundzüge des parlamentarischen Verfahrens geregelt für den Fall, dass der Bundesrat und/oder ein Drittkanton gegen einen Vertrag der Kantone unter sich oder mit dem Ausland Einsprache erheben.

1.6 Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung im RVOG auf Verordnungsstufe

In einem nächsten Schritt wird die bestehende Verordnung vom 30. Januar 1991 über die Genehmigung kantonaler Erlasse durch den Bund8 totalrevidiert. Auf Verordnungsstufe sind die Einzelheiten des – im RVOG in den Grundzügen geregelten – Verfahrens auszuführen und zu konkretisieren. Dies betrifft namentlich folgende Aspekte:

− Verfahren für die Prüfung und Genehmigung kantonaler Erlasse;

− Bezeichnung eines einzigen Ansprechpartners durch die Vertragskantone ; − Modalitäten der Einreichung der Verträge beim Bund;

− Verwaltungsinterne Behandlung der Verträge;

− Einzelheiten zur Orientierung der Drittkantone;

− Einzelheiten zum Vorgehen in nichtstreitigen Fällen (Form der

entsprechenden Mitteilung an die Vertragskantone);

− Einzelheiten zum Verfahren in streitigen Fällen (Bereinigungsverfahren); − Einspracheerhebung durch den Bundesrat (Antragstellung unter Vorlage des

Entwurfs eines einfachen Bundesbeschlusses und der Botschaft ).

1.7 Hinweis auf parlamentarische Vorstösse

Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Ausland waren bisher nicht spezifisch Gegenstand von parlamentarischen Vorstössen. In Vorstössen zum Thema "Föderalismus" wurde wiederholt Bezug zu Verträgen der Kantone unter sich genommen9.

8 SR 172.068; AS 1991 370.

9 01.3426 Po Staatspolitische Kommission SR vom 27. August 2001: Rechtsetzende Verträge zwischen Bund und Kantonen; 99.3108 Mo Theiler vom 18. März 1999: Interkantonale Zusammenarbeit; 98.3622 Mo Zbinden vom 17. Dezember 1998: Kooperativer Föderalismus.