Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/36: Änderung der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) im Zuge der 1. BVG-Revision (3. Paket) · 26 Seiten

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Änderungen der BVV 2 im Rahmen der 1. BVG-Revision

Synthese der Resultate des Vernehmlassungsverfahrens zum 3. Paket (April 2005)

1 Einleitung

1.1 Ausgangslage

Am 24. März 2004 hat der Bundesrat auf Antrag des EDI entschieden, die 1. BVG-Revision in drei Paketen in Kraft zu setzen; gleichzeitig hat er die Verordnungsbestimmungen des 1. Paketes verabschiedet. Diese Bestimmungen betreffen die Transparenz, die paritätische Verwaltung und die Auflösung von Anschlussverträgen. Sie sind am 1. April 2004 in Kraft getreten. Das zweite Paket der Verordnungsänderungen ist am 18. August 2004 verabschiedet worden und auf den 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Es behandelt alle anderen Bestimmungen der 1. BVG-Revision ausser die Bestimmungen über den Begriff der beruflichen Vorsorge und den Einkauf. Diese finden sich im vorliegenden Paket - das dritte und letzte -, das am 1. Januar 2006 in Kraft treten wird.

Zur Vorbereitung dieses dritten Paketes hat der Bundesrat eine Vernehmlassung der entsprechenden Bestimmungen der BVV 2 durchgeführt. Die Vernehmlassung begann am 14. Januar 2005 und endete am 15. März 2005.

Die Liste der Vernehmlassungsadressaten ist im Anhang zu diesem Bericht zu finden.

1.2 Eingegangene Vernehmlassungen

Von den 83 Adressaten haben 52 Stellung genommen, darunter: 21 Kantonsregierungen, 4 politische Parteien, 3 Behörden oder verwandte Organisationen, 11 Spitzenverbände der Wirtschaft, 5 Interessenvertreter der Versicherten, Leistungsbezüger und Selbständigerwerbenden, 2 Vorsorge- oder Versicherungseinrichtungen und 4 andere interessierte Organisationen; die SGK-N und SGK-S haben ebenfalls zum Verordnungsentwurf Stellung genommen.

Zudem sind 41 spontane Stellungnahmen von Unternehmen, Vorsorgeeinrichtungen und anderen Organisationen, 14 von Einzelpersonen eingegangen. 8 Stellungnahmen trafen zu spät ein, die aber im Rahmen des Möglichen berücksichtigt wurden.

2 Allgemeine Bemerkungen zu den vorgeschlagenen Änderungen

2.1 Konsultierte Adressaten

Allgemein wurde der BVV 2-Entwurf unterschiedlich aufgenommen. 16 Adressaten haben den Entwurf positiv beurteilt, 26 sind geteilter Meinung und 6 befanden ihn als schlecht.

Bei den geteilten Meinungen begrüsst man den Willen des Bundesrates, den Begriff der beruflichen Vorsorge zu präzisieren, aber man ist nicht mit dem Inhalt der Bestimmungen einverstanden.

Die Ablehnung ist am ausgeprägtesten beim Mindestalter für den vorzeitigen Altersrücktritt von 60 Jahren. Nur Travail.Suisse, SSK, CSP und die Kantone AG, AR, GL,