Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/36: Änderung der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) im Zuge der 1. BVG-Revision (3. Paket) · 26 Seiten

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VS, SH und JU sind für diese Limite. Für eine sehr grosse Mehrheit der Adressaten muss diese herabgesetzt werden; bezüglich Altersgrenze wird Alter 55 favorisiert (SVV, SGV,

kv schweiz, SP, FDP, ASIP, ARBEITGEBER, Vorsorgeforum, VD, GE, LU, NW, SO, GR, Treuhand-Kammer, Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten,

innovation zweite säule, VVP, SVP, SBV, SLFV, ARGOS, SGB und STV), mit einzelnen Meinungen für eine Limite zwischen 57 und 59 Jahren (SAEB, SZ, TG, ZG).

Die Ausnahme auf Grund von öffentlich-rechtlichen Bestimmungen unter Alter 60 wurde auch schlecht aufgenommen.

Für die übrigen Bestimmungen ist es schwierig, eine globale Beurteilung abzugeben, die Meinungen sind oft sehr verschieden, resp. widersprüchlich. Vereinfacht gesagt: die wirtschaftlichen Kreise finden den Entwurf zu restriktiv, nach dem Grossteil der Kantone dagegen wie auch nach den Gewerkschaften und der linken Kreise darf er aber nicht weiter gehen.

Die SGK-N beurteilt den Entwurf generell als gut, die SGK-S findet ihn schlecht.

Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 8331