Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/83: Revision der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV) · 11 Seiten
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EntsV, folglich werden die Kosten der Kantone um etwa Fr. 900‘000.— steigen (20% der kantonalen Lohnkosten von etwa 4,4 Mio Fr.).
Hinzu kommen die Kosten für die Entschädigung der Sozialpartner für die Kontrollen von Entsandten32 in den Branchen mit kantonalen ave GAV (Art. 9 Abs. 2 EntsV), welche ungefähr Fr. 73‘500.-33 betragen.
Damit belaufen sich die Zusatzkosten für die Kantone auf rund Fr. 1‘061‘900.--
4. Inkrafttreten
Der vorliegende Entwurf tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
SECO, 2. April 2009
32 Ungefähr ¾ der von den PK durchzuführenden Kontrollen fallen auf entsandte Arbeitnehmer. Diese Kontrollen werden von den Kantonen entschädigt.
33 20% von (¾ von 981) multipliziert mit Fr. 500.- = Fr. 73'575.-