Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/83: Revision der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV) · 11 Seiten

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entsandte Arbeitnehmer aus den sog. EG-8-Staaten21 im Rahmen einer Dienstleistungserbringung22 unter drei Monaten im Kalenderjahr keine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung mehr. Zudem fallen spätestens Ende April 2011 die Kontingente für Bewilligungen von Arbeitskräften aus den 10 neuen EG-Staaten23 weg. Für Rumänien und Bulgarien ist die Beibehaltung von Kontingenten während 7 Jahren nach Inkrafttreten der Ausdehnung des FZA vorgesehen, mit Verlängerungsmöglichkeit im Falle einer überdurchschnittlichen Einwanderung von weiteren drei Jahren.

Angesichtes dieser sich abzeichnenden Entwicklung ist eine Anpassung der Kontrollzahlen um 20 Prozent angemessen. Würde man die Anzahl durchzuführender Kontrollen nämlich nicht anpassen, ergäbe sich als Folge eine Ausdünnung der Kontrolldichte. Mit der Erhöhung um 20 Prozent steigt die absolute Zahl von gegenwärtig 22'500 auf ungefähr 27'000 Kontrollen pro Jahr. Mit dieser Erhöhung trägt man den erweiterten Rekrutierungsmöglichkeiten der Unternehmungen in Ländern mit erheblich tieferen Löhnen Rechnung.

Es ist davon auszugehen, dass die Erhöhung in den Leistungsvereinbarungen proportional auf die Kontrollsolls der Kantone und der paritätischen Kommissionen aufgeteilt wird. Die Erhöhung wirkt sich wie folgt auf die Aufteilung aus:

Übersicht Kontrollzahlen

gemäss bisherigen neu

Berechnungen

Kontrollen PKs 9‘346 11‘215

Kontrollen TPK/Kantone 13‘084 15‘700

Total aufgerundet 22‘500 27‘000

Im Zusammenhang mit diesen Kontrollzahlen ist zu beachten, dass die Entschädigung der PKs und der Kantone auf einer eigenen Berechnungsmethode basiert und deshalb keine direkten Rückschlüsse auf die Erfüllung der Gesamtzahl der Kontrollen erlaubt. Die bisherigen Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen beruhen auf Personenkontrollen, die Leistungsvereinbarungen mit den PKs beruhen auf Betriebskontrollen. Eine Betriebskontrolle umfasst in der Regel mehrere Arbeitnehmer. Die Detailregelung der Kontrollen erfolgt in den Leistungsvereinbarungen zwischen dem SECO und den Sozialpartnern resp. den Kantonen.

Bezogen auf die Anzahl Stellen von Inspektoren ergeben sich folgende Erhöhungen:

Bei den TPK steigt der heutige Bedarf von 88.5 Stellen um 17 auf 105.5 Stellen. Bei den PK in den ave GAV-Branchen erhöht sich die berechnete Zahl von 65 Stellen um 13 auf 78 Inspektorenstellen.

21 Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn

22 Bewilligungen sind in den folgenden Branchen erforderlich: Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Gartenbaugewerbe, Reinigungsgewerbe in der Industrie und in den Betrieben, Bewachungs- und Sicherheitsdienst.

23 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern