Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/99: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) · 19 Seiten

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• Die Kantone und Gemeinden sind - ohne dass es hierzu einer Anpassung des Bundesrechts bedürfte - besser in der Lage als der Bund, geeignete Massnahmen zu treffen (AR, GR, NW, SZ, VS, ZG).

• Es wäre unausgewogen, das Thema Zweitwohnungen im RPG zu verankern, während viele andere wichtige Themen fehlen (GR, ZG).

• Der Begriff Zweitwohnungen ist im RPG systemfremd (SH).

• Die vorgeschlagene Anpassung ist zu unbestimmt (SG).

• Die Bezeichnung „ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen“

überlässt dem Bund einen zu grossen Beurteilungsspielraum bei der Genehmigung der kantonalen Richtpläne (ZG).

• Der Richtplan ist nicht das richtige Mittel für eine Kontrolle der Zweitwohnungen, weil er nur behördenverbindlich ist und weil Handänderungen und Vermietungen von Wohnungen und Häusern nicht bewilligungspflichtig sind (SZ).

• Andere Instrumente als der kantonale Richtplan wären besser geeignet, um die Zweitwohnungsfrage zu regeln (FR).

• Die Praxistauglichkeit des Instrumentes wird in Frage gestellt (NW).

• Die vorgeschlagene Lösung bedeutet einen grossen Aufwand (NW, SZ).

• Die vorgeschlagene Anpassung könnte zu einer Ausweitung des Verbandsbeschwerderechts führen (GR).

• Als fundierte Entscheidungsgrundlage wären vertiefte Untersuchungen notwendig (SG).

• Der Zweitwohnungsbau soll allenfalls im Rahmen der geplanten Totalrevision des RPG angegangen werden (SG).

Parteien

Die CVP, FDP und SVP sowie die LPS sind mit den folgenden Detailbemerkungen der Meinung, die Lex Koller solle ohne flankierende Massnahmen aufgehoben werden:

• Die Kantone sind selbst in der Lage, die erforderlichen Massnahmen anzuordnen (CVP, FDP, SVP, LPS)

• Eine Ausweitung der Bundeskompetenz wird abgelehnt (CVP, FDP, SVP).

Organisationen

Die meisten Verbände der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie diverse Wirtschaftsverbände verlangen eine Aufhebung der Lex Koller ohne flankierende Massnahmen des Bundes (ANS, bauenschweiz, CP, CVCI, DWGR, economiesuisse, FER, FRI, FSU, GastroSuisse, HEV,

Hotelleriesuisse, SGV, SIA, USPI, VIV). Diese Haltung wird mit den folgenden Argumenten begründet:

• Die vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen greifen in die Kompetenzen der Kantone und Gemeinden ein (ANS, CP, CVCI, DWGR, economiesuisse, FER, FRI, HEV, Hotelleriesuisse, SGV, USPI, VIV).

• Die Kantone und Gemeinden sind auch ohne Bundesregelung in der Lage, geeignete Massnahmen zu treffen (ANS, bauenschweiz, CP, DWGR, FER, FRI, FSU, Gastro-Suisse, HEV, Hotelleriesuisse, SGV, USPI, VIV).

• Zweitwohnungen sind wichtig für die Regionalwirtschaft (bauenschweiz, DWGR,

economiesuisse, SGV).

• Es gibt kein eigentliches Zweitwohnungsproblem, nur wenige Gemeinden sind betroffen (DWGR, SGV).

• Die vorgeschlagene Anpassung ist gesetzessystematisch verfehlt, da das RPG nur ein Rahmengesetz ist (bauenschweiz, DWGR, FSU SGV).