Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/99: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) · 19 Seiten

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Parteien

Nur die CVP äussert sich explizit zum Schwellenwert. Sie stellt diesen in Frage, weil er in vielen Tourismusdestinationen bereits heute überschritten wird.

Organisationen

Zu den vorgeschlagenen Schwellenwerten äussern sich die Organisationen kontrovers:

• Es ist richtig, dass der Schwellenwert nicht im Gesetz verankert wird (SAB).

• Das Gesetz müsste auch gleich den Schwellenwert festlegen, ab wann ein Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen als unausgewogen gilt (SGB).

• Der Schwellenwert soll sich auf Gebiete und nicht auf einzelne Gemeinden beziehen (SAB).

• „Gebiete“ ist ein unklarer Begriff; die Massnahmen sollten sich auf Gemeinden beziehen (PUSCH, SL).

• Ein Schwellenwert von 30 – 50 % im Sinne einer Auslösung von Massnahmen ist zu hoch (CEAT, PUSCH, SL, SMV/D, SVS). Der Schwellenwert ist aus präventiven Gründen tief zu halten (SGB, SMV/D).

• Ein Schwellenwert von 30 – 50 % ist unrealistisch, weil er in vielen Tourismusregionen bereits überschritten wird (DWGR, economiesuisse, Hotelleriesuisse, SGV).

• Einheitliche Schwellenwerte sind nicht sinnvoll (ANS, CEAT, STV, VIV).

• Kantone und Gemeinden sind besser in der Lage, selbst einen Schwellenwert zu setzen (ANS, VIV).

• Es muss präzisiert werden, ob die angegebenen Schwellenwerte Zielwerte sind oder lediglich signalisieren, ab wann ein Handlungsbedarf besteht (PUSCH, SVS).

3.3 Leitfaden/Richtlinien

Die Erarbeitung einer Planungshilfe oder die Anpassung des Leitfadens für die Richtplanung wird von denjenigen Vernehmlassern, welche sich explizit dazu äussern, mehrheitlich begrüsst. Es sind sowohl Befürworter als auch Gegner der RPG-Anpassung, welche einer Planungshilfe positiv gegenüber stehen.

Kantone

Verschiedene Kantone würden es begrüssen, wenn der Bund gemeinsam mit den Kantonen eine Arbeitshilfe bzw. Vollzugshilfe erarbeiten würde (BE, GR, LU, VD) oder wenn er den Leitfaden für die Richtplanung ausbauen würde (GR, ZG).

Zwei Kantone lehnen eine Präzisierung der Bestimmungen mittels Richtlinien oder in der Verordnung explizit ab (AR, SG).

Organisationen

ENHK, KV und STV erachten eine Vollzugshilfe als sinnvoll. FSU und SIA sind der Meinung, dass an Stelle einer Gesetzesanpassung der Leitfaden für die Richtplanung angepasst oder eine Vollzugshilfe erarbeitet werden solle. Die DWGR ist gegen eine Vollzugshilfe.

3.4 Monitoring

Einige Vernehmlasser äussern sich zum Monitoring und fordern, dass ein solches ohne grossen Aufwand möglich sein muss und auf gesamtschweizerisch vergleichbaren Daten aufbauen soll.