Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/99: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) · 19 Seiten

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• Die VLP hält eine Kontingentslösung aufgrund der geltenden Verfassung für ausgeschlossen. Auch eine Verpflichtung der Kantone oder Gemeinden zu einer Kontingentslösung hält sie verfassungsrechtlich für nicht machbar.

• Die SL sieht in Artikel 15 RPG eine rechtliche Grundlage für eine Kontingentslösung.

Zur Kontingentierung werden folgende Detailbemerkungen vorgebracht:

• Die Höhe und Verteilung der Kontingente müsste in einem Sachplan Zweitwohnungen festgehalten werden (SL, SVS).

• Kontingente wären zeitlich zu befristen und nach Ablauf der Frist zu verkleinern (SL).

• Eine Kontingentierungslösung müsste von einer kantonalen und kommunalen Bewirtschaftung des Immobilienparks begleitet werden (WWF).

• Kontingente müssten handelbar sein (Pro Natura, Rheinaubund).

4.2 Bessere Bewirtschaftung der Ferienwohnungen

Sowohl Befürworter als auch Gegner der flankierenden Massnahmen betonen, dass in erster Linie die leer stehenden Ferienwohnungen ein Problem sind und deshalb die Bewirtschaftung von Ferienwohnungen gefördert werden soll.

Kantone

TI erwähnt, dass die Verfügbarkeit der Wohnungen verbessert werden sollte.

Parteien

Die GP möchte, dass die Kantone ein Anreizsystem zur Vermietung von Zweitwohnungen erstellen.

Organisationen

Zur Bewirtschaftung von Ferienwohnungen äussern sich folgende Organisationen:

• Massnahmen zur besseren Bewirtschaftung der leer stehenden Ferienwohnungen sollten gefördert werden (Gemeindeverband, MW, Pro Natura, SAB, SHS, WWF).

• Verfügbarkeit und Qualität bestehender Ferienwohnungen sollten gefördert werden (Hotelleriesuisse, STV).

• Das eigentliche Problem sind die kalten Betten. Die Kantone GR und VS klären zurzeit ab, wie kalte Betten unattraktiver gemacht werden können (DWGR, SGV).

• Eine bessere Vermietung von Zweitwohnungen müsste unabhängig von Bundesauflagen über Zweitwohnungsabgaben gefördert werden (CCI VS).

• Eine bessere Auslastung von Zweitwohnungen könnte durch Auflagen beim Bau von Zweitwohnungen erreicht werden (MW).

• Eine bessere Auslastung sollte durch ein Anreizsystem erreicht werden (MW, Pro Natura, SHS).

• Eine bessere Auslastung soll durch fiskalische Massnahmen erreicht werden (CEAT).

4.3 Weitere Vorschläge

In einigen Stellungnahmen werden weitere Vorschläge für flankierende Massnahmen vorgebracht, wie z.B. Lenkungsabgaben (Hotelleriesuisse), Zweitwohnungssteuern (SO, MW), Mehrwertabschöpfung (PUSCH, SGB, SHS, SL, SMV/D, WWF) oder eine Redimensionierung der Bauzonen (SHS, SMV/D, SVS).