Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/99: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) · 19 Seiten
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2. Grundsätzliche Einschätzung der Vorlage
2.1 Zustimmung zu den flankierenden Massnahmen
17 Kantone, 4 politische Parteien und 12 Organisationen unterstützen die vorgeschlagene Änderung des Raumplanungsgesetzes, weil sie zielführend ist und den Kantonen ausreichenden Handlungsspielraum lässt.
Kantone
Eine Mehrheit der Kantone begrüsst die vorgeschlagene Vorlage und unterstützt - mit den folgenden Detailbemerkungen - sowohl die Aufhebung der Lex Koller als auch die vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen (AG, AI, BE, BL, BS, GE, GL, JU, LU, NE, OW, SO, TG, TI, UR, VD, ZH):
• Die Zweitwohnungsproblematik ist nicht mehr eine Ausländerproblematik, deshalb wird eine Lösung über die Raumplanung begrüsst (LU, SO).
• Der vorgeschlagene Lösungsansatz ist zielführend und zweckmässig (AI, BE, BS, GE, JU, LU, SO, UR, VD).
• Der Vorschlag fügt sich in bestehende und bewährte raumplanerische Instrumente ein, wodurch der Aufwand für die Umsetzung relativ gering ist (AI, LU, SO).
• Die Kantone erhalten einen genügend grossen Handlungsspielraum (BE, TG, UR),
welcher unbedingt erhalten bleiben muss (BE, VD).
• Die flankierenden Massnahmen müssen sehr flexibel sein und regionale Unterschiede berücksichtigen (TI).
• Nur in Kantonen mit einem erheblichen Anteil an Zweitwohnungen sollen eine Richtplananpassung und ein Monitoring durchgeführt werden (AG, GE, SH). Für Kantone mit wenigen Zweitwohnungen soll eine andere Lösung gesucht werden (NE).
• Die Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Massnahmen wird angezweifelt (TG).
• Obwohl TI dem Vorschlag grundsätzlich zustimmt, wird in Frage gestellt, ob verbindliche flankierende Massnahmen notwendig seien und ob auch andere Massnahmen möglich wären.
Parteien
Die EVP und die Lega unterstützen die Aufhebung der Lex Koller in Verbindung mit den vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen. Die EVP verlangt, dass die Anpassung auf Verordnungsstufe konkretisiert wird.
Die SD und die EDU unterstützen die vorgeschlagenen raumplanerischen Massnahmen, lehnen die Aufhebung der Lex Koller jedoch ab.
Organisationen
Zahlreiche Organisationen unterstützen die Aufhebung der Lex Koller in Zusammenhang mit den vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen (ENHK, Gemeindeverband, KV, SAB,
SNV, STV, SVIT, SwissBanking, SWW, VLP, VSKB). Diese Haltung wurde mit den folgenden Argumenten begründet:
• Die vorgeschlagene Lösung lässt Gemeinden und Kantonen genügend Handlungsspielraum, um regional angepasste Massnahmen zu ergreifen (ENHK, Gemeindeverband, KV, SNV, SVIT, VLP).
• Eine Aufhebung der Lex Koller ohne flankierende Massnahmen hätte in einer Referendumsabstimmung keine Chance (VLP).